Sitzung: 21.08.2012 Bau-, Landwirtschaft-, Umwelt- u. Verkehrsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2
Der Gemeindevertretung wird folgender Beschluss empfohlen:
Die in der Anlage beigefügte Satzung über die teilweise Einziehung des Wirtschaftsweges Flur 3, Nr. 14/1 in der Gemarkung Sellnrod wird gemäß § 5 der Hessischen Gemeindeord-nung beschlossen. Die Satzung ist gemäß § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz der Aufsichts-behörde zur Genehmigung vorzulegen.
Die Müller & Brandenburger GbR, Stresemannstraße 16, 35325
Mücke-Sellnrod hat den Erwerb einer Teilfläche der gemeindlichen Wegeparzelle
Flur 3, Nr. 14/1 in der Gemarkung Sellnrod zur Betriebserweiterung beantragt.
Die Fachausschüsse hatten in ihren Sitzungen am 18.04.2012 und 19.04.2012 dem
Verkauf einer Teilfläche des gemeindlichen Wirtschaftsweges in der Gemarkung
Sellnrod zum Preis von 0,90 €/m² zugestimmt.
Für Wirtschaftswege, die im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren gemäß
dem Flurbereinigungsgesetz entstanden sind, ist in § 58 Abs. 4
Flurbereinigungsgesetz geregelt, dass eine Einziehung von Wirtschaftswegen nur
mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde durch Satzung erfolgen kann.
Das Flurbereinigungsverfahren Sellnrod wurde im Jahre 1966 gemäß § 58
Flurbereinigungsgesetz festgestellt. Somit kann die teilweise Einziehung des
Wirtschaftsweges nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde erfolgen.
Im Vorfeld wurde durch Veröffentlichung in der „Mücker Stimme“ den
betroffenen Bürgern Gelegenheit gegeben, Bedenken oder Einwände zu der geplanten
Einziehung des Wirtschaftsweges vorzubringen. Außerdem wurde dem Ortsbeirat,
dem stellvertetenden Ortslandwirt, dem Amt für den ländlichen Raum, der
Kommunalaufsicht, der Unteren Naturschutzbehörde, dem Amt für Bodenmanagement
sowie dem Hessischen Forstamt Schotten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Seitens der Behörden wurden keine Bedenken vorgebracht. Der Ortsbeirat
hat in seiner Sitzung am 11.06.2012 der teilweisen Einziehung des
Wirtschaftsweges zugestimmt. Die von einem Bürger vorgebrachten Einwände wurden
am 29.06.2012 vor Ort erörtert. Die Erörterung wurde in der beigefügten
Niederschrift festgehalten.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 23.07.2012 der teilweisen
Einziehung des Wirtschaftsweges zugestimmt.