Beschluss: zur Kenntnis genommen

Mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) haben sich die Länder der Europäischen Union verpflichtet, ihre Bäche, Flüsse, Seen, Küstengewässer und ihr Grundwasser sowie die davon abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete in einen guten Zustand zu bringen und zu erhalten. Dieser gute Zustand ist erreicht, wenn das Oberflächengewässer, also Fluss oder Bach, in einem guten ökologischen und chemischen Zustand ist, d.h. die ökologische Funktionsfähigkeit und eine intakte Lebensgemeinschaft vorhanden sind. Fließgewässer sollen zudem ein naturnahes Gewässerbett als Lebensraum für Wasserorganismen aufweisen, was eine ausreichende Fläche zur Gewässerentwicklung bzw. für natürliche Dynamik voraussetzt.

 

Für alle Flussgebietseinheiten wird die Aufstellung eines Bewirtschaftungsplanes gefordert. Diese Pläne sind das zentrale Instrument wasserwirtschaftlichen Handelns und der Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission bei der Umsetzung der WRRL. In Hessen gilt zur Erreichung dieses Zieles aktuell das Maßnahmenprogramm 2015-2021. Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm werden alle 6 Jahre aktualisiert und überprüft. Die Erfüllung der Maßnahmen führt zum guten Zustand, dem Ziel der WRRL!

Die rechtliche Umsetzung der WRRL in Bundes- und Landesrecht ist im Wesentlichen durch das Wasserhaushaltsgesetz und das Hessische Wassergesetz erfolgt. So regelt §24 HWG: „Natürliche Gewässer, die sich nicht in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, …. sind in einem angemessenen Zeitraum wieder in einen naturnahen Zustand zurückzuführen (Renaturierung). Die Wasserbehörde kann für Gewässer, die nicht den Anforderungen des Satzes 1 entsprechen, die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen festlegen und die hierfür einzuhaltenden Fristen bestimmen, wenn sich das Land unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Betroffenen an den Kosten angemessen beteiligt.“

 

 

 

 

 

Der Planungsstand der Umsetzung der WRRL kann jede Kommune im sog. „kommunalen Steckbrief“ unter http://gemeinde.flussgebietsmanagement.de einsehen.

 

Die Notwendigkeit der Renaturierung des Seenbach in der Ortslage von Merlau wurde während der Gewässerschau des Vogelsbergkreises am 09.05.2019 vorgestellt und die vollständige Kostenübernahme der Maßnahme von bis zu 180.000 € (incl. Planungskosten) zugesagt.

 

Der Ortsbeirat von Mücke hat in seiner Sitzung vom 10.09.2019 nach einer von der Gemeinde Mücke und der Unteren Wasserbehörde organisierten Informationsveranstaltung der Maßnahme einstimmig zugestimmt. Oberste Priorität der Maßnahme bleibt der örtliche Hochwasserschutz.

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Mücke hat in seiner Sitzung am 09.09.2019 einstimmig der Renaturierung des Seenbach in der Ortslage von Merlau auf Grundlage des vorliegenden Maßnahmenblattes (Anlage) zugestimmt und beauftragt zunächst ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Entwurfes. Dieser Entwurf wird anschließend dem Gemeindevorstand und dem Ortsbeirat Mücke zur Beratung vorgelegt.