Beschluss: zur Kenntnis genommen

Mit Datum vom 17.07.2018 legen „Bündnis 90/ Die Grünen“ einen umfangreichen Fragenkatalog zum Thema „Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen“ auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes, des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz und zur Hessischen Kompensationsverordnung vor.

 

Aufgrund umfangreicher Recherchearbeiten in der Verwaltung hat sich die Beantwortung dieser Fragen lange verzögert. Das Ergebnis bleibt dennoch unbefriedigend, wie die folgenden Antworten zeigen werden:

 

1. Wir bitten um eine aktuelle Übersicht über die Ausgleichsflächen in der Gemeinde Mücke.

Siehe Anlage

 

2. Ist der Gemeinde bekannt, welche Ausgleichsflächen in den letzten 10 Jahren nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden, obwohl es eine entsprechende planerische Festsetzung gibt. Falls ja, bitten wir um eine entsprechende Übersicht.

Siehe Anlage

 

3. Im Falle der durch die Gemeinde Mücke zu erbringenden Ausgleichsmaßnahmen bitten wir zusätzlich um einen Hinweis, bis wann der Abschluss der Maßnahmen geplant ist und welche ungefähren Kosten dafür anfallen werden.

 

Aufgrund der Fülle der noch ausstehenden oder unklaren Ausgleichmaßnahmen ist diese Frage nicht zu beantworten. Vielmehr sind zunächst umfangreiche Außenaufnahmen durchzuführen, Maßnahmen vorzuschlagen, zu bilanzieren und diese dann in kommende Haushalte einzuspeisen. Dabei ist zu prüfen, ob dies durch eigene Mitarbeiter zu leisten ist oder extern vergeben werden sollte. Es geht dabei nicht nur um die einmalige Umsetzung der Maßnahmen, sondern um die langfristige Pflege bis zur gesicherten Maßnahme: so ist beispielsweise eine Streuobstwiese schnell gepflanzt, die Sicherung aber incl. Grünlandpflege nimmt mindestens 10 Jahre Zeit in Anspruch.

 

4. Wie stellt der Gemeindevorstand sicher, dass alle im Rahmen der Bauleitplanung und anderer Planungen festgelegten Ausgleichsmaßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden.

 

Dies war in der Vergangenheit und ist z.Zt. nicht gewährleistet und kann künftig nur durch die personelle Besetzung einer Funktion „Naturschutz“ oder durch externe Besetzung gewährleistet werden. Zudem sollte künftig die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen auf den Eingreifer (Investor) übertragen und auch finanziell verantwortet werden.

 

5. Wie wird gewährleistet, dass die Ausgleichsmaßnahmen so umgesetzt werden, dass der nach Naturschutzrecht vorgeschriebenem funktionale Ausgleich auch tatsächlich umgesetzt werden kann?

 

Dies kann nur durch die konsequente funktionale Zuordnung zu einem Mitarbeiter/Externen und periodisch wiederkehrenden Haushaltsansätzen gewährleitet werden. Dies ist z.Zt. nicht der Fall.

 

6. Wie wird sichergestellt, dass eine erforderliche Pflege der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt, sodass die Ausgleichsfläche dauerhaft ihre Funktion erfüllt?

 

Siehe Antwort zu Frage 4

 

7. Wie wird sichergestellt, dass keine Mehrfachbelegung von Ausgleichsmaßnahmen erfolgt?

 

Durch die jetzt gefertigte tabellarische Erfassung und die künftige Eingabe in NATUREG sollte dies ausgeschlossen sein.

 

8. Gibt es regelmäßige Kontrollen der Ausgleichsmaßnahmen im Gemeindegebiet und gibt es hierfür qualifiziertes Personal?

 

Nein, bisher erfolgte lediglich die Erfassung der bisherigen Maßnahmen.

 

9. Was unternimmt der Gemeindevorstand in Fällen, in denen Ausgleichsmaßnahmen nicht, nicht vollständig oder nicht in angemessener Qualität umgesetzt werden?

 

Zu wenig – künftig muss die Umsetzung/Kontrolle/Pflege vollständig neu organisiert werden.

 

10. Gibt es Überlegungen der Gemeinde, Flächen für Ausgleichsmaßnahmen anderer Träger, z.B. über Ökopunkte bereitzustellen.

 

Ja, auch tritt die Gemeinde mittlerweile als Vermittler zwischen potenziellen Flächen, privaten Anbietern und den Naturschutzbehörden auf.

 

11. In welcher Form wird im Bereich der Ausgleichsmaßnahmen mit UNB und ONB zusammengearbeitet?

 

Die Zusammenarbeit ist vertrauensvoll und kooperativ. Die Gespräche über die notwendigen Eintragungen im NATUREG sind noch im Gange. Die Liste der Ausgleichmaßnahmen (Anlage) beispielsweise wurde bereits der UNB übermittelt.

 

12. Gibt es mittlerweile eine Aktualisierung Eintragung und Pflege beim NATUREG?

 

Ist in Bearbeitung.

 

 

Gez. Sommer

(Bürgermeister)