Sitzung: 28.08.2019 Gemeindevertretung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Mit Datum vom 17.07.2018 legen „Bündnis
90/ Die Grünen“ einen umfangreichen Fragenkatalog zum Thema
„Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen“ auf Grundlage des
Bundesnaturschutzgesetzes, des Hessischen Ausführungsgesetzes zum
Bundesnaturschutzgesetz und zur Hessischen Kompensationsverordnung vor.
Aufgrund umfangreicher Recherchearbeiten
in der Verwaltung hat sich die Beantwortung dieser Fragen lange verzögert. Das
Ergebnis bleibt dennoch unbefriedigend, wie die folgenden Antworten zeigen
werden:
1. Wir bitten um eine aktuelle Übersicht
über die Ausgleichsflächen in der Gemeinde Mücke.
Siehe Anlage
2. Ist der Gemeinde bekannt, welche
Ausgleichsflächen in den letzten 10 Jahren nicht oder nur teilweise umgesetzt
wurden, obwohl es eine entsprechende planerische Festsetzung gibt. Falls ja,
bitten wir um eine entsprechende Übersicht.
Siehe Anlage
3. Im Falle der durch die Gemeinde Mücke
zu erbringenden Ausgleichsmaßnahmen bitten wir zusätzlich um einen Hinweis, bis
wann der Abschluss der Maßnahmen geplant ist und welche ungefähren Kosten dafür
anfallen werden.
Aufgrund der Fülle der
noch ausstehenden oder unklaren Ausgleichmaßnahmen ist diese Frage nicht zu
beantworten. Vielmehr sind zunächst umfangreiche Außenaufnahmen durchzuführen,
Maßnahmen vorzuschlagen, zu bilanzieren und diese dann in kommende Haushalte
einzuspeisen. Dabei ist zu prüfen, ob dies durch eigene Mitarbeiter zu leisten
ist oder extern vergeben werden sollte. Es geht dabei nicht nur um die
einmalige Umsetzung der Maßnahmen, sondern um die langfristige Pflege bis zur
gesicherten Maßnahme: so ist beispielsweise eine Streuobstwiese schnell
gepflanzt, die Sicherung aber incl. Grünlandpflege nimmt mindestens 10 Jahre
Zeit in Anspruch.
4. Wie stellt der Gemeindevorstand
sicher, dass alle im Rahmen der Bauleitplanung und anderer Planungen
festgelegten Ausgleichsmaßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden.
Dies war in der Vergangenheit
und ist z.Zt. nicht gewährleistet und kann künftig nur durch die personelle
Besetzung einer Funktion „Naturschutz“ oder durch externe Besetzung
gewährleistet werden. Zudem sollte künftig die Umsetzung der
Ausgleichsmaßnahmen auf den Eingreifer (Investor) übertragen und auch
finanziell verantwortet werden.
5. Wie wird gewährleistet, dass die
Ausgleichsmaßnahmen so umgesetzt werden, dass der nach Naturschutzrecht
vorgeschriebenem funktionale Ausgleich auch tatsächlich umgesetzt werden kann?
Dies kann nur durch die
konsequente funktionale Zuordnung zu einem Mitarbeiter/Externen und periodisch
wiederkehrenden Haushaltsansätzen gewährleitet werden. Dies ist z.Zt. nicht der
Fall.
6. Wie wird sichergestellt, dass eine
erforderliche Pflege der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt, sodass die
Ausgleichsfläche dauerhaft ihre Funktion erfüllt?
Siehe Antwort zu Frage 4
7. Wie wird sichergestellt, dass keine
Mehrfachbelegung von Ausgleichsmaßnahmen erfolgt?
Durch die jetzt gefertigte
tabellarische Erfassung und die künftige Eingabe in NATUREG sollte dies
ausgeschlossen sein.
8. Gibt es regelmäßige Kontrollen der
Ausgleichsmaßnahmen im Gemeindegebiet und gibt es hierfür qualifiziertes
Personal?
Nein, bisher erfolgte
lediglich die Erfassung der bisherigen Maßnahmen.
9. Was unternimmt der Gemeindevorstand
in Fällen, in denen Ausgleichsmaßnahmen nicht, nicht vollständig oder nicht in
angemessener Qualität umgesetzt werden?
Zu wenig – künftig muss
die Umsetzung/Kontrolle/Pflege vollständig neu organisiert werden.
10. Gibt es Überlegungen der Gemeinde,
Flächen für Ausgleichsmaßnahmen anderer Träger, z.B. über Ökopunkte
bereitzustellen.
Ja, auch tritt die
Gemeinde mittlerweile als Vermittler zwischen potenziellen Flächen, privaten
Anbietern und den Naturschutzbehörden auf.
11. In welcher Form wird im Bereich der
Ausgleichsmaßnahmen mit UNB und ONB zusammengearbeitet?
Die Zusammenarbeit ist
vertrauensvoll und kooperativ. Die Gespräche über die notwendigen Eintragungen
im NATUREG sind noch im Gange. Die Liste der Ausgleichmaßnahmen (Anlage)
beispielsweise wurde bereits der UNB übermittelt.
12. Gibt es mittlerweile eine
Aktualisierung Eintragung und Pflege beim NATUREG?
Ist in Bearbeitung.
Gez. Sommer
(Bürgermeister)