Sitzung: 28.08.2019 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die in der Sach- und Rechtslage aufgeführten über- und außerplanmäßige Aufwendungen für das Jahr 2018 werden gem. § 100 HGO genehmigt.
Die gem. § 100 HGO Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung der Gemeinde Mücke zur Kenntnis vorzulegenden, in den Anlagen aufgeführten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen.
Gem. § 100 HGO benötigen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie nach Umfang oder Bedeutung erheblich sind, die Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen ist die Gemeindevertretung davon in Kenntnis zu setzen.
Nach Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 können diese nun vorgelegt werden.
Für folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen bedarf es der Genehmigung der Gemeindevertretung:
Teilhaushalt 1 (Innere Verwaltung)
Ergebnisrechnung:
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 48.173,47 €
Teilhaushalt 3 (Ordnungsangelenheiten und Personenstandswesen)
Ergebnisrechnung:
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 43.283,95 €
Teilhaushalt 8 (Bauhof)
Ergebnisrechnung:
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 41.810,17 €
Aufstellungen über die Zusammensetzung der Beträge, sowie die zur Kenntnis zu nehmenden über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Jahr 2018 sind in den Anlagen beigefügt.