Beschluss: einstimmig beschlossen

Die in der Sach- und Rechtslage aufgeführten über- und außerplanmäßige Aufwendungen  für das Jahr 2018 werden gem. § 100 HGO genehmigt.

Die gem. § 100 HGO Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung der Gemeinde Mücke zur Kenntnis vorzulegenden, in den Anlagen aufgeführten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen.

 


Gem. § 100 HGO benötigen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie nach Umfang oder Bedeutung erheblich sind, die Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen ist die Gemeindevertretung davon in Kenntnis zu setzen.

 

 

Nach Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 können diese nun vorgelegt werden.

 

Für folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen bedarf es der Genehmigung der Gemeindevertretung:

 

Teilhaushalt 1 (Innere Verwaltung)

 

Ergebnisrechnung:

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen                                                                48.173,47 €

 

Teilhaushalt 3 (Ordnungsangelenheiten und Personenstandswesen)

 

Ergebnisrechnung:

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen                                                                43.283,95 €

 

Teilhaushalt 8 (Bauhof)

 

Ergebnisrechnung:

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen                                                                41.810,17 €

 

 

Aufstellungen über die Zusammensetzung der Beträge, sowie die zur Kenntnis zu nehmenden über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Jahr 2018 sind in den Anlagen beigefügt.