Beschluss: zur Kenntnis genommen

Mit Schreiben vom 14. Juni 2019 wurde vom Landrat des Vogelsbergkreises als Behörde der Landesverwaltung – Kommunale Finanzaufsicht – die von der Gemeindevertretung in Ihrer Sitzung am 12. Juni 2019 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für die Jahre 2019 und 2020 genehmigt.

Gemäß § 50 Abs. 3 HGO ist diese Verfügung im vollständigen Wortlaut der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben.

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung sowie die Begleitverfügung zur Genehimgung sind als Anlage beigefügt.