Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeindevorstand ermächtigt die Verwaltung für die in Anspruch zu nehmenden Flächen der Gemeinde Verhandlungen mit den beiden Firmen zu führen und entsprechende Verträge (Gestattungsverträge, Wegenutzungen, Baulasten…) zu schließen. Zudem ist die Öffentlichkeit in angemessener Weise im Vorfeld über die Baumaßnahmen zu informieren.

 


Zwei Firmen planen zurzeit die Errichtung von Windenergieanlagen in Mücke im Windvorranggebiet 5412 der Gemarkungen Atzenhain, Merlau und Nieder-Ohmen (siehe Anlage 1: Auszug aus dem Teilregionalplan Energie Mittelhessen 2016, Seite 348/349):

 

Ø  juwi AG, Energie Allee 1, 55286 Wörrstadt

Die Firma plant die Errichtung von 3 Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 6 Megawatt (MW) und einer Gesamthöhe von bis zu 250 Metern. Die Standorte sind auf der als Anlage 2 angefügten Karte eingezeichnet. Die Anlagen im Norden und Süden befinden sich außerhalb des Waldes auf privaten Grundstücken, die mittlere Anlage könnte zumindest auf Teilflächen auf einer gemeindeeigenen Waldparzelle stehen (Abteilung 120 Gemeindewald Mücke). Mit den privaten Grundbesitzern wurden bereits Vorverträge abgeschlossen, der Gemeinde Mücke liegt ein Vertragsentwurf für die Inanspruchnahme eines Standortes auf Gemeindeeigentum vor. Das Gestattungsentgelt beträgt 40.000 €/Anlage/Jahr (ab dem 11.Betriebsjahr 45.000 €). Für die Nutzung der gemeindlichen Wege und die Einräumung dinglicher Rechte liegt noch kein Angebot vor.

 

Ø  Energiequelle GmbH, Maximilian-Welsch-Str. 2b, 99084 Erfurt

Die Firma plant die Errichtung einer Anlage vom Typ Enercon E 138 mit einer Nennleistung von 4,2 Megawatt (MW), einer Nabenhöhe von 160 Metern und einem Rotordurchmesser von 229 Metern. Die Inbetriebnahme ist für Ende 2021 geplant. Der Standort ist auf der beigefügten Karte (Anlage 3) eingezeichnet und befindet sich auf Grundstücken privater Eigentümer. Der Gemeinde Mücke wird für die Zuwegung und die Baulast folgendes Angebot unterbreitet:

 

o   Versorgungsleitung: 1,00 €/lfm einmalig ab Baubeginn

o   Zuwegung: 1,00 €/lfm einmalig ab Baubeginn

o   Baulast: 0,50 €/qm jährlich ab Baubeginn

 

Beide Firmen bieten eine Bürgerbeteiligung an, die Fa. Energiequelle stellt zudem über eine Stiftung 10.000 € zur Verfügung, von denen jährlich 1.000 € innerhalb des Gemeindegebietes investiert werden können.

Genehmigungsbehörde im Antragsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz in beiden Fällen ist das Regierungspräsidium in Gießen. Die vorbereitenden Untersuchungen, bspw. die Erfassung seltener und bedrohter Tier- und Pflanzenarten, sind bereits in der Umsetzung.