Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag 1.)

 

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.02.2019 (V/831) bezüglich der Veräußerung einer Grundstücksfläche im nord-westlichen Bereich des Industriegebietes Gottesrain II wird aufgehoben.

 

Beschlussvorschlag 2.)

 

Dem Verkauf der ursprünglich an die Fa. Rossol zu veräußernde Grundstücksfläche im nordwestlichen Bereich des Industriegebietes in einer Größenordnung von ca. 6.500 m2 (überbaubare Grundstücksfläche) an die Fa. Schlosser Cartrans zum Preis von 24,02 €/m2 (einschl. Erschließungskosten, aber ohne Hausanschlusskosten und Kläranlagenbeitrag) und der Randeingrünungsfläche von ca. 2.700 m2 zum Quadratmeterpreis in Höhe von € 5,11 wird zugestimmt / nicht zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag 3.)

 

Einem Verkauf der verbleibenden Grundstücksfläche des Industriegebietes in einer Größenordnung von ca. 7.100 m2 (überbaubare Grundstücksfläche) an die Fa. Rossol zum Preis von 24,02 €/m2 (einschl. Erschließungskosten, aber ohne Hausanschlusskosten und Kläranlagenbeitrag) und der Randeingrünungsfläche von ca. 2.850 m2 zum Quadratmeterpreis in Höhe von € 5,11 wird zugestimmt / nicht zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag 4.)

 

Die Änderung des Bebauungsplanes „Gottesrain II, 1. Änderung“ mit dem Ziel einer Gewinnung zusätzlich veräußerbarer Industrieflächen (weitgehende Umwidmung der festgesetzten Erschließungsstraße in Bauflächen) unter Anpassung an das Konzept zur Restflächenveräußerung ist einzuleiten.

 

 

Gez. Heidlas


Der Ausschuss für Bauen, Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr hat in seiner Sitzung am 16.01.2019, der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 17.01.2019 dem Verkauf von Grundstücksflächen an die Fa. Schlosser Cartrans (ca. 8.500 m2) und die Fa. Knies und Lagotka (Tankstelle ca. 4.500 m2) zuzüglich der Randeingrünungsflächen beschlossen.

 

Ferner hat die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 20.02.2019 entschieden, der im Industriegebiet ansässigen Firma Rossol eine überbaubare Grundstücksfläche in einer Größenordnung von ca. 6.500 m2 zuzüglich der zugehörigen Randeingrünungsfläche im nordwestlichen Bereich der noch zur Verfügung stehenden Industriefläche zu veräußern.

 

In dem Industriegebiet „Gottesrain II“ verbleibt folglich noch eine vermarktbare überbaubare Industriefläche in einer Größenordnung von ca. 5.900 m2 zuzüglich der Randeingrünungs-flächen (Stand Bebauungsplan „Gottesrain II, 1. Änderung“).

 

Die Fa. Schlosser und die Fa. Rossol sind an die Verwaltung herangetreten mit der Bitte, die verbleibende Restindustriefläche ebenfalls erwerben zu können. Entsprechende Anträge liegen vor. Im Falle einer Veräußerung wären alle Flächen im Industriegebiet „Gottesrain“ vermarktet.

 

Aufgrund der Kaufanträge wurde zwischenzeitlich in der Verwaltung ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit der Fa. Schlosser und der Fa. Rossol geführt und – vorbehaltlich einer Zustimmung der gemeindlichen Gremien – ein Flächenkonzept erstellt, welches einerseits die betrieblichen Abläufe beider Firmen berücksichtigt, die Vermarktungsfläche maximiert und gleichzeitig auch die Erschließungsaufwendungen der Gemeinde Mücke minimiert.

 

Das Konzept sieht vor, die ursprünglich der Fa. Rossol zugeschlagene Fläche in der Größe von 6.500 m2 (gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.02.2019) im nordwestlichen Bereich, unter Entfall der im Bebauungsplan vorgesehenen Erschließungsstraße mit Wendehammer - in das Betriebsgrundstück der Fa. Schlosser Cartrans zu integrieren, so dass eine zusammenhängend nutzbare Fläche für die Fa. Schlosser Cartrans entsteht (vgl. beigefügten Lageplan). Die im Bebauungsplan dargestellte Erschließungsstraße wäre in diesem Fall nicht mehr erforderlich und kann als zusätzliche Industriefläche veräußert werden. Hierzu ist jedoch noch eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich; diese Änderung ist verfahrenstechnisch jedoch unproblematisch, da ein bereits beplanter Bereich letztlich verdichtet wird.

 

Die verbleibende Restfläche (Baufenster) von ca. 7.100 m2 im jetzt nordöstlichen Bereich des Industriegebietes könnte an die Fa. Rossol veräußert werden. Gegenüber der ursprünglich zugewiesenen Fläche in einer Größenordnung von 6.500 m2 ergibt sich somit eine Mehrfläche von ca. 600 m2 für die Fa. Rossol. Hinsichtlich der Verfahrensweise der im Bebauungsplan vorgesehenen Erschließungsstraße gilt der zuvor beschriebene Sachverhalt.

 

Die zu den beschriebenen Grundstücksteilen zugehörigen Randeingrünungsflächen sollen, wie bereits bei der Vermarktung aller bisherigen Industrieflächen praktiziert, von der Fa. Schlosser Cartrans (ca. 2.700 m2) bzw. von der Fa. Rossol (ca. 2.850 m2) zu einem Quadratmeterpreis in Höhe von € 5,11 erworben werden.

 

 

Da bei der Aufstellung des Haushaltes 2019 / 2020 die weitergehenden Kaufanträge der Firmen Schlosser Cartrans und Rossol noch nicht vorlagen, wurden im Finanzplan für die Herstellung der noch ausstehenden Resterschließung (Kanalisation / Wasserversorgung / Baustraße) Finanzmittel in Höhe von € 358.000,- (ohne Straßenendausbau) vorgesehen. Bei Umsetzung des beschriebenen Flächenveräußerungskonzeptes ergibt sich somit ein erhebliches Einsparpotential für den gemeindlichen Investitionshaushalt. Unter Berücksichtigung eines später noch erforderlichen Straßenendausbaus fällt die Kostenersparnis der Gemeinde tatsächlich noch erheblich höher aus.

 

Ein entsprechender Lageplan, aus dem das vorgeschlagene Veräußerungskonzept ersichtlich wird, ist als Anlage der Vorlage beigefügt.