Beschluss: einstimmig beschlossen

Im Rahmen der Maßnahmen zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Freiwilligen Feuerwehr haben viele Kommunen bereits umfangreiche Aktivitäten eingeleitet bzw. umgesetzt.

 

Hiermit soll dauerhaft ein ausreichendes Potential an ehrenamtlichen Feuerwehrkräften zur Sicherstellung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung gewährleistet bleiben.

Ohne das aktive ehrenamtliche Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr müssten viele Kommunen in der Zukunft neben der Freiwilligen Feuerwehr teure hauptamtliche Kräfte mit erheblichen Personalkosten einstellen.

 

Diese Problematik wurde bereits im Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr Mücke angeführt und verschiedene Möglichkeiten zur Förderung und Wertschätzung zum Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr vorgeschlagen. Demnach wird, nun auch auf Forderung des Bürgermeisters und der politischen Gremien, mit dem Vorschlag zur Umsetzung dieser beiden Varianten, Rechnung getragen.

 

 

Variante 1: Feuerwehrdienstausweis

 

Mit der Erstellung eines sogenannten Feuerwehrdienstausweises könnten die Mitglieder, die im Besitz eines solchen Ausweises sind, Vergünstigungen bei ansässigen Firmen, Geschäften und Betrieben in Mücke und Mücker Umkreis erhalten.

 

Es ist allerdings schlecht vorhersehbar wie viele Firmen usw. sich an dieser Aktion beteiligen und das Interesse vertreten ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkräften Rabatte oder Vergünstigungen einzuräumen. Des Weiteren ist nicht absehbar in welcher Höhe die Begünstigten profitieren können und eine Gleichbehandlung herbeigeführt werden kann.

 

Der Vorteil bei dieser Variante ist, dass auch Feuerwehrkameraden begünstigt werden, die ihren regelmäßigen Dienst und Übungen durchführen, jedoch aufgrund der örtlichen Lage wenige bis gar keine Einsätze haben.

 

Die Organisation und Verwaltung muss über die Feuerwehrsachbearbeiterin laufen und ist nicht auch noch auf ehrenamtlicher Schiene zu leisten. Sicherlich werden vorbereitende und organisatorische Maßnahmen zu Beginn der Aktion von der Feuerwehr leistbar sein.

 

Alle Firmen, Betriebe und Geschäfte in und um Mücke sollten angeschrieben werden. Die zusammengetragenen Rabatte und Vergünstigungen sind über die kommenden Jahre am Leben zu erhalten und müssen verwaltet werden.

 

Für die Erstellung der Dienstausweise wäre die Anschaffung eines Druckers für „Scheckkarten“ mit entsprechender Software (ca.1200 €) notwendig. Alternativ besteht die Möglichkeit die Dienstausweise bei Fachhändlern für Feuerwehrbedarf zu bestellen. Der durchschnittliche Anschaffungspreis von einem Dienstausweis liegt bei ca. 3,50 €.

 

 

Variante 2: Einsatzgeld

 

Neben der gesetzlich geregelten Zahlung von Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrführungskräfte und Gerätewarte besteht die Möglichkeit für Einsatztätigkeiten das sogenannte Einsatzgeld zu zahlen.

 

Bei der Vorgehensweise mit einem Pauschalierungssystem würde sich der Verwaltungsaufwand im Vergleich zur stündlichen Abrechnung um ein Vielfaches verringern. Alle in einem Einsatz tätig gewordenen Einsatzkräfte einer Freiwilligen Feuerwehr erhalten bei Einsätzen bis 2 Stunden 5 €. Sollte der Einsatz die Dauer von 2 Stunden übersteigen, erhöht sich diese Pauschale auf 10 € je Einsatzkraft.

 

Als Nachweis zur Teilnahme an Einsätzen können die Einsatzberichte, in denen bereits jetzt schon jede einzelne Einsatzkraft namentlich aufgeführt ist, herangezogen werden.

 

Die Zahlung eines Einsatzgeldes ist in Hessen noch nicht so sehr verbreitet. In Nachbarländern wie z.B. Nordrhein-Westfalen gehört es bereits in fast jeder Kommune zum Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr. Aus persönlichen Gesprächen mit Kameraden aus Nordrhein-Westfalen wurde definitiv klargestellt, dass die Bereitschaft zum freiwilligen Dienst in der Feuerwehr stabilisiert und gesteigert werden konnte.

 

Nachteil dieser Variante ist, dass die örtlichen Feuerwehren mit niedrigen Einsatzzahlen hier in den Hintergrund rutschen und relativ wenig von dem Einsatzgeld profitieren.

 

Auch bei dieser Variante muss die Organisation und Verwaltung über die Feuerwehrsachbearbeiterin laufen und ist nicht auf ehrenamtlicher Schiene zu leisten. Mit vorbereitenden und organisatorischen Maßnahmen kann auch hier sicherlich zu Beginn unterstützt werden.

 

Eine etwaige Kostenschätzung wurde anhand der Einsatzzahlen von 2018 durchgeführt. Wie allen bekannt sein dürfte, war das Jahr 2018 ein sehr ereignisreiches Jahr mit einer hohen Zahl an Einsätzen, wie es die Jahre zuvor noch nicht gab.

 

Kostenschätzung:

 

116 Einsätze bis 2 Std. x 15 Einsatzkräfte x                  5,00 € =                              8.700,00 €

50 Einsätze über 2 Std. x 15 Einsatzkräfte x              10,00 € =                              7.500,00 €                                                    -----------------

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          16.200,00 €

 

Die Anzahl an Einsatzkräften lässt sich natürlich schwer berechnen und vorhersagen. In der obigen Kostenschätzung wurde eine durchschnittliche Anzahl an Einsatzkräften aus dem Jahr 2018 zugrunde gelegt. Eine monatliche Auswertung kann über das Feuerwehrverwaltungsprogramm Florix gefahren werden.

 

Um eine Gleichbehandlung aller Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr anzustreben, wäre die Umsetzung beider Varianten erforderlich. Wie bereits in den einzelnen Varianten geschildert profitieren bei der Variante 1 auch die Feuerwehrkräfte, die mit niedrigen Einsatzzahlen im Jahr belastet sind. Bei der Variante 2 werden überwiegend die Einsatzkräfte von Feuerwehren gefördert, die mit starken und hohen Einsatzzahlen beaufschlagt sind.

 

Beide Varianten bedeuten eine Mehrarbeit bei der Feuerwehrsachbearbeiterin und sind beim personellen Stundenansatz zu berücksichtigen.

 

Unabhängig von den beiden vorgenannten Varianten sollte eine kräftige Erhöhung der gesetzlichen Aufwandsentschädigung im Bereich des Team GBI angestrebt werden.

 

Alternativ zur Erhöhung besteht die Möglichkeit zusätzlich zur gesetzlichen Aufwandsentschädigung eine geringfügige Beschäftigung für die 3 gewählten Mitglieder des Team GBI.

 

Die Leistung, die von diesen 3 Amtsträgern erbracht wird, überwiegt schon lange bei weitem das normale Maß an ehrenamtlichem Engagement. Über 100 Termine im Jahr zusätzlich zu Einsätzen, Organisations- und Verwaltungstermine mit Feuerwehrsachbearbeiterin und Ausbildungsdienst auf Ebene der Gemeinde Mücke sind eigentlich nicht mit finanziellen Mitteln auszugleichen, jedoch ist es eine annähernde Wertschätzung der Leistungen.

 

In Zukunft wird es sehr schwierig werden, solche Positionen bei den aktuellen Leistungen zu besetzen. Vom Gesetzgeber wurde bereits der Weg zum hauptamtlichen Gemeindebrandinspektor geebnet und in das Hessische Brand und Katastrophenschutzgesetz aufgenommen.

 

 

 

 

Gez. Sommer, Bürgermeister