Sitzung: 06.06.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die Gemeindevertretung beschließt folgendes Haushaltsicherungskonzept:
Haushaltssicherungskonzept
2019/2020
Gem.
§ 92 Abs. 5 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung soll der
Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch sein,
dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten geleistet
werden können.
In
der Haushaltssatzung der Gemeinde Mücke wird für das Haushaltsjahr 2019 ein
Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit i. H. v. 598.755 EUR
ausgewiesen.
Die
Auszahlungen für die ordentliche Tilgung von Krediten ist mit 663.260 EUR
dargestellt.
Hieraus
ergibt sich zur Erfüllung der vorgenannten Vorgaben ein Fehlbetrag aus
laufender Verwaltungstätigkeit i. H. v. 64.505 EUR.
Der
Ausgleich dieses Fehlbetrags soll über die vorhandene Liquidität (3.386.693,08
EUR) erfolgen.