Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gemeindevertretung beschließt folgendes Haushaltsicherungskonzept:

 

Haushaltssicherungskonzept 2019/2020

 

Gem. § 92 Abs. 5 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung soll der Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch sein, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten geleistet werden können.

 

In der Haushaltssatzung der Gemeinde Mücke wird für das Haushaltsjahr 2019 ein Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit i. H. v. 598.755 EUR ausgewiesen.

Die Auszahlungen für die ordentliche Tilgung von Krediten ist mit 663.260 EUR dargestellt.

Hieraus ergibt sich zur Erfüllung der vorgenannten Vorgaben ein Fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit i. H. v. 64.505 EUR.

Der Ausgleich dieses Fehlbetrags soll über die vorhandene Liquidität (3.386.693,08 EUR) erfolgen.