Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeindevertretung werden die folgenden Beschlüsse empfohlen:

 

1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der nachfolgend aufgeführten Bebauungsplanänderung im Ortsteil Atzenhain:

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:

Bebauungsplan „Am Gottesrain II, 2. Änderung“

 

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Atzenhain,

Flur 2:         Flurstücke 120/21 (tw.), 120/27 (tw.), 122/30 (tw.), 120/22, 120/33, 120/35 (tw.), 120/36, 120/40, 150/1 (tw.)

Flur 10:       Flurstück 47.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4,2 ha.

 

Die Bebauungsplanänderung dient Maßnahmen der Innenentwicklung und soll nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

 

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Darüber hinaus wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich (fett umrandeter Bereich), die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

 

2. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke billigt den vorliegenden Entwurf zur Bebauungsplanänderung und beschließt auf dieser Grundlage die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB.

 

 

Gez. Sommer (Bürgermeister)