Beschluss: einstimmig beschlossen

1. Der Jahresabschluss und der Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2013 werden gem. § 114 HGO beschlossen.

 

Das ordentliche Ergebnis schließt mit einem Fehlbetrag von 371.456,02 €, das außerordentliche Ergebnis mit einem Überschuss von 113.175,50 € ab.

Der ausgewiesene Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis wird mit den Rücklagen aus ordentlichen Ergebnissen der Vorjahre ausgeglichen.

Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis wird in die Rücklage des außerordentlichen Ergebnisses der Vorjahre übertragen.

 

2. Dem Gemeindevorstand wird gem. § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilt.

 

 


Mit dem Jahresabschluss 2013 wird der sechste Abschluss nach Einführung der doppischen Buchführung vorgelegt. Der Jahresabschluss wurde mit Beschluss vom Gemeindevorstand der Gemeinde Mücke am 21. März 2016 festgestellt.

 

Im Anschluss daran erfolgte die Prüfung gem. § 128 HGO durch das Rechnungsprüfungsamt des Vogelsbergkreises.

 

Lt. Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes waren keine Korrekturen im Jahresabschluss notwendig.

 

Das Ergebnis ist im, als Anlage beigefügten, Schlussbericht dargestellt.

 

Vom Rechnungsprüfungsamt des Vogelsbergkreises wurde ein uneingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt.

 

Der im Ergebnis ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 258.280,52 € gliedert sich wie folgt auf:

1. Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 371.456,02 €.

Dieser Fehlbetrag wird aus der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre ausgeglichen.

2. Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis i. H. v. 113.175,50 €.

Der ausgewiesene Überschuss wird in die Rücklage aus außerordentlichen Ergebnissen der Vorjahre übertragen.