Beschluss: einstimmig beschlossen

1. Der Jahresabschluss und der Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2013 werden gem. § 114 HGO beschlossen.

 

Das ordentliche Ergebnis schließt mit einem Fehlbetrag von 371.456,02 €, das außerordentliche Ergebnis mit einem Überschuss von 113.175,50 € ab.

Der ausgewiesene Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis wird mit den Rücklagen aus ordentlichen Ergebnissen der Vorjahre ausgeglichen.

Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis wird in die Rücklage des außerordentlichen Ergebnisses der Vorjahre übertragen.

 

2. Dem Gemeindevorstand wird gem. § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilt.