Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 2

a)            Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. §§ 97 u. 98 HGO in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

b)           Dem im Nachtragshaushaltsplan 2018 beigefügten Investitionsprogramm für das   

            Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 101 Abs. 3 HGO zugestimmt.