1. Abwägungsbeschluss
Die in der Anlage
beigefügten Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB vorgebrachten
Anregungen und Hinweisen werden beschlossen.
2. Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan „Gottesrain II, 1. Änderung“, Ortsteil
Atzenhain, wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen; der Begründung wird zugestimmt.
3. Beschluss
der bauordnungsrechtlichen Festlegungen
Außerdem werden die gemäß §
9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 81 Hessische Bauordnung (HBO) in den
Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 5
Hessische Gemeindeordnung (HGO) als Gestaltungssatzung beschlossen.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
gez. M. Weitzel