Sitzung: 28.02.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 4
Entwurfs-
und Offenlegungsbeschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke nimmt den Entwurf zum Bebauungsplan zur Kenntnis. Der Bebauungsplan ist nach § 13 b BauGB aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt auf dieser Grundlage die Durchführung der Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB (Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange). Der beigefügte Entwurf des Bebauungsplanes „Am Graben II“ einschließlich der textlichen Festsetzungen werden Bestandteile des Beschlusses.