Beschluss: einstimmig beschlossen

Es werden folgende Beschlüsse empfohlen:

 

(1)    Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweisen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Mücke beschlossen.

 

(2)    Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 6 BauGB als Flächennutzungsplan festgestellt, die Begründung hierzu wird gebilligt.

 

(3)    Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Gez. Weitzel

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke hat in ihrer Sitzung am 16. November 2016 die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich „Alte Molkerei“ im OT Groß-Eichen beschlossen. Nach Beschluss der Aufstellung wurde in der Zeit vom 20.03.2017 bis einschließlich 21.04.2017 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 bzw. 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.07.2017 wurden die Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen beschlossen, der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung festgestellt und die Einleitung der öffentlichen Auslage bzw. die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingeleitet.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 31.07.2017 bis einschließlich 05.09.2017.

 

Aus den vorgebrachten Anregungen, Empfehlungen bzw. Hinweisen ergeben sich keine wesentlichen Änderungen für die Änderung des Flächennutzungsplanes, sodass auf eine gesonderte Erläuterung an dieser Stelle verzichtet wird. Es wird auf die in der Anlage abgedruckten Abwägungsvorschläge verwiesen, wobei die jeweiligen Abwägungsvorschläge zur besseren Übersichtlichkeit auf der jeweils rechten Seite neben den Stellungnahmen vermerkt sind.

 

Anregungen, Empfehlungen bzw. Hinweise seitens der Öffentlichkeit wurden nicht vorgetragen. Der Ortsbeirat Groß-Eichen hat der Planung in seiner Sitzung vom 10.04.2017 einstimmig zugestimmt.

 

Daher wird nun vorgeschlagen, die gemeindlichen Stellungnahmen zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung beziehungsweise der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Hinweise zu beschließen und den Feststellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.

 

Der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann voraussichtlich in einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung nach Abschluss des Durchführungs- und Erschließungsvertrages mit der Fa. Hape International AG erfolgen.