Beschluss: einstimmig beschlossen

1. Der Jahresabschluss und der Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2011 werden gem. § 114 HGO beschlossen.

 

Das ordentliche Ergebnis schließt mit einem Fehlbetrag von 811.764,44 €, das außerordentliche Ergebnis mit einem Überschuss von 50.785,46 € ab.

 

Die ausgewiesenen Ergebnisse werden auf neue Rechnung vorgetragen.

 

2. Dem Gemeindevorstand wird gem. § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2011 Entlastung erteilt.

 

 


Mit dem Jahresabschluss 2011 wird der vierte Abschluss nach Einführung der doppischen Buchführung vorgelegt. Der Jahresabschluss wurde mit Beschluss vom Gemeindevorstand der Gemeinde Mücke am 03. August 2015 festgestellt.

 

Im Anschluss daran erfolgte die Prüfung gem. § 128 HGO durch das Rechnungsprüfungsamt des Vogelsbergkreises.

 

Lt. Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes waren keine Korrekturen im Jahresabschluss notwendig.

 

Das Ergebnis ist im Schlussbericht dargestellt.

 

Es wurde ein uneingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt.

 

Der im Gesamtergebnis ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 760.978,98 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.