Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke stimmt der Bereitstellung von außerplanmäßigen investiven Auszahlungen im Teilhaushalt 4 (Finanzen und Steuern), die in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 zu leisten sind, gem. § 100 HGO, für das Projekt „Einführung eines Rechnungsworkflow-Systems sowie E-Rechnungsmanager“ i. H. v. insgesamt ca. 35.000 € – 40.000 € zu.

 


Für die Gemeindeverwaltung ist beabsichtigt, einen elektronischen Rechnungsworkflow sowie einen E-Rechnungsmanager einzuführen.

Im Rahmen der EU-Richtlinie 2014/55/EU sind die öffentlichen Verwaltungen verpflichtet, bis Ende 2019 elektronische Rechnungen annehmen und verarbeiten zu können.

Durch das nun beabsichtigte Projekt soll sichergestellt werden, dass bereits im Laufe des Jahres 2018 die Vorgaben dieser EU-Richtlinie eingehalten werden können.

Weiterhin soll durch die Einführung, die Arbeitsabläufe vom Rechnungseingang, über die Kontierung der Sachbearbeiter bis zur Auszahlung der Gemeindekasse optimiert werden.

 

Für eine Umsetzung dieses Projektes (Ankauf von Soft- u. Hardware zzgl. Dienstleistungen) müssten voraussichtlich übergreifend für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 folgende Mittel bereitgestellt werden:

 

Finanzhaushalt Teilhaushalt 4 (Finanzen und Steuern):

Auszahlungen für Investitionen für immaterielles Anlagevermögen:     ca. 35.000 - 40.000 €

 

Im Doppelhaushalt 2017/2018 wurden hierfür keine Investitionsauszahlungen geplant.

 

Es bedarf daher der Zustimmung der Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke, diese Mittel als außerplanmäßige Auszahlungen zur Verfügung zu stellen.

 

Die Höhe der, für die in den einzelnen Haushaltsjahren zu leistenden Auszahlungen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ermittelt werden. Dies ist dann vom jeweiligen Projektstand abhängig.

 

Eine Deckung, der für dieses Projekt zu leistenden Auszahlungen 2017 ist nach dem aktuellen Stand der Haushaltswirtschaft gewährleistet.

Aufgrund von mittlerweile vorliegenden Mitteilungen des Hessischen Ministerium für Finanzen ist für das Haushaltsjahr 2018 von Mehrerträgen auszugehen, so dass eine Deckung der zu leistenden Auszahlungen für dieses Projekt auch im Folgejahr gewährleistet ist.