Sitzung: 30.08.2017 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 1
Die in der Sach- und Rechtslage aufgeführten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt.
Die in den Anlagen aufgeführten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen.
Gem. § 100 HGO benötigen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie nach Umfang oder Bedeutung erheblich sind, die Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen ist die Gemeindevertretung davon in Kenntnis zu setzen.
Nach Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 können diese nun vorgelegt werden.
Für folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bedarf es der Genehmigung der Gemeindevertretung:
Teilhaushalt 2 (Kultur, Soziales und Wirtschaft)
Finanzrechnung:
Auszahlung für Investitionen Sachanlagevermögen                                                       7.846,72 €
                                                                                        Â
Aufstellungen über die Zusammensetzung der Beträge, sowie die zur Kenntnis zu nehmenden über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind in den Anlagen beigefügt.