Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Flensungen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Flensunger Hof II“.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nachfolgend genannten Flurstücke in der Flur 1, Gemarkung Flensungen:

 

Flurstücke:         169/1 teilweise (tw.), 169/2 (tw.), 169/4 (tw.), 170/5, 170/6, 179 (tw.), 287/4 (tw.), 293, 294/2 (tw.) und 298 (tw.). Das Plangebiet umschließt eine Fläche von rund 3,1 ha.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist darüber hinaus aus der nachfolgenden Karte ersichtlich (fett umrandeter Bereich), die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

 

Gez. Weitzel