Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 3

Es werden folgende Beschlüsse (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss) empfohlen:

 

(1) Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Mücke beschlossen.

 

(2) Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

(3) Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2016 die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gottesrain III“ beschlossen. Nach Beschluss der Aufstellung wurde in der Zeit vom 10.03.2017 bis einschließlich 07.04.2017 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

 

Hierzu erfolgte neben der Beteiligung der Öffentlichkeit auch die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage beigefügt, wobei die jeweiligen Abwägungsvorschläge zur besseren Übersichtlichkeit auf der rechten Seite neben der Stellungnahme vermerkt sind.

 

Aus den vorgebrachten Anregungen, Empfehlungen bzw. Hinweisen ergeben sich keine wesentlichen Änderungen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, sodass auf eine gesonderte Erläuterung an dieser Stelle verzichtet wird. Es wird auf die in der Anlage abgedruckten Abwägungsvorschläge verwiesen.

 

Anregungen, Empfehlungen bzw. Hinweise seitens der Öffentlichkeit wurden nicht vorgetragen. Der Ortsbeirat Atzenhain hat der Planung in seiner Sitzung vom 18.03.2017 einstimmig zugestimmt.

 

Daher wird nun vorgeschlagen, das Verfahren fortzuführen. Hierzu sind die Abwägungsvorschläge im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zu beschließen, der Entwurf des Flächennutzungsplanes festzustellen sowie die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 (Beteiligung der Behörden) durchzuführen.