Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Wahltermin für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Mücke wird auf den 24. September 2017 und der etwa notwendige Stichwahltermin wird auf den 8. Oktober 2017 festgelegt.


Gemäß § 42 Kommunalwahlgesetz (KWG) findet die Wahl sowie eine etwa notwendig werdende Stichwahl an einem Sonntag statt. Der Wahltag wird zugleich mit dem Tag der Stichwahl durch die Vertretungskörperschaft (Gemeindevertretung) bestimmt.

 

Gemäß § 42 Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO) ist die Wahl des Bürgermeisters frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle durchzuführen.

Bei der Bestimmung des Wahltags nach § 42 Abs. 3 KWG kann von dem jeweils geltenden Zeitrahmen bis zu drei Monate abgewichen werden, wenn dadurch die gemeinsame Durchführung der Wahl des Bürgermeisters mit einer anderen Wahl oder Abstimmung ermöglicht wird.

 

Die Wahlzeit des Bürgermeisters der Gemeinde Mücke endet am 31. März 2018, so dass im letzten Quartal 2017 zu wählen wäre.

 

Da die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag (Erlass vom 23.01.2017, BGBl I S. 1288) am 24. September 2017 stattfindet, wird vorgeschlagen, von der Möglichkeit des § 42 HGO Gebrauch zu machen, um die gemeinsame Durchführung der Bürgermeisterwahl mit der Bundestagswahl zu ermöglichen.