Beschluss: zur Kenntnis genommen

Gemäß § 28 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist die Gemeindevertretung über den Stand der Haushaltswirtschaft zu unterrichten.

 

Eine Gesamtergebnisrechnung zum Stand 31. Dezember 2016 ist als Anlage beigefügt.

 

Der Bericht ist zur Kenntnis zu nehmen.