Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Es werden folgende Beschlüsse (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss) empfohlen:

 

(1) Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Mücke beschlossen.

 

(2) Der Entwurf des Bebauungsplanes (Teilplan 1/2 und Teilplan 2/2) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

(3) Der Entwurf des Bebauungsplanes ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.