a)            Der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan nebst Anlagen für die Haushaltsjahre

                2017/2018 wird gem. § 97 HGO in der als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage

beigefügten Fassung beschlossen.

 

b)           Dem im Haushaltsplan 2017/2018 beigefügten Investitionsprogramm für die

                Haushaltsjahre 2017/2018 wird gem. § 101 Abs. 3 HGO zugestimmt.