Beschluss: einstimmig beschlossen

I.

Die Satzung über die Verleihung einer Auszeichnung der Gemeinde Mücke vom 27.07.1982 wird wie folgt geändert und erhält in Ziff II. Abs. 1 folgende Fassung:

 

Präambel

 

Gemäß §§ 5, 51 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom  07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVB. I S. 618), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke am 27.07.1982 die Satzung über die Verleihung einer Auszeichnung der Gemeinde Mücke beschlossen, zuletzt geändert durch Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke vom ……………………………

 

 

Ziff II Abs. 1

 

Die Ehrenplakette der Gemeinde Mücke, die das Wappen der Gemeinde Mücke und das historische Rathaus in Nieder-Ohmen zeigt, sollen erhalten:

 

Gemeindevertreter, Mitglieder des Gemeindevorstandes und Ortsbeiratsmitglieder, wobei Funktionen in den früher selbständigen Gemeinden eingeschlossen sind:

 

Von nachweisbar mindestens 15 Jahren (seither 12 Jahre) die Ehrenplakette in Silber,

 

von nachweisbar mindestens 25 Jahren (seither 20 Jahre) die Ehrenplakette in Silber mit  Feingoldauflage,

 

von nachweisbar mindestens 30 Jahren (seither 24 Jahre) die Ehrenplakette in Gold (333).

 

II.

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft