Beschluss: einstimmig beschlossen

I.

 

Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Mücke vom 24.10.2000 wird geändert und der § 3 Abs. 1 u. 3 erhält folgende Fassung:

 

Präambel

 

Auf Grund der §§ 5 u. 51 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekannt-machung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. I S. 618), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke am 24.10.2000, zuletzt geändert am ………………….. folgende Entschädigungssatzung beschlossen.

 

§ 3 Aufwandsentschädigungen

 

Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

 

Mitglieder der Gemeindevertretung und ehrenamtliche Beigeordnete erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrtkosten pro Sitzung der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes oder des Gremiums, in dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes sonst mitwirken, eine Aufwandsentschädigung von 10,00 €.

Die Ortsbeiratsmitglieder erhalten pro Sitzung eine Aufwandsentschädigung von 10,00 €. Ehrenamtliche Schriftführer, die kein Mandat im Ortsbeirat haben, erhalten pro Sitzung eine Aufwandsentschädigung von 10,00 €.

 

Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

 

Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 wird für den höheren Aufwand bei dem Wahrnehmen besonderer Funktionen um eine monatliche Pauschale erhöht:

 

 

Diese beträgt für die Ortsvorsteher(in):

 

a) von Bernsfeld, Ilsdorf, Höckersdorf und Wettsaasen 120,00 € (seither 100,00 €),

 

b)von Ober-Ohmen, Ruppertenrod, Groß-Eichen, Sellnrod und Atzenhain 150,00 € (seither  125,00 €)

 

c)von Nieder-Ohmen und Mücke (Flensungen und Merlau) 210,00 € (seither 175,00 €).

 

II.

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.

 

 

 gez. Weitzel, Bürgermeister