Beschluss: einstimmig beschlossen

1.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gottesrain III“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die in Anlage 2 dargestellte Dreiecksfläche zwischen der L 3072, dem Wald und der Bundesautobahn A5 in Gegenlage des bestehenden Gewerbegebietes „Gottesrain (I+II)“.

 

2.      Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Industriegebietes im Sinne § 9 Baunutzungsverordnung. Der wirksame Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zeitgleich zur Aufstellung des Bebauungsplanes geändert. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

3.       Die Beteiligungsverfahren (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.