Sitzung: 07.12.2016 Bau-, Landwirtschaft-, Umwelt- u. Verkehrsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gottesrain III“
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplanes umfasst die in Anlage 2 dargestellte Dreiecksfläche zwischen
der L 3072, dem Wald und der Bundesautobahn A5 in Gegenlage des bestehenden
Gewerbegebietes „Gottesrain (I+II)“.
2.
Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines
Industriegebietes im Sinne § 9 Baunutzungsverordnung. Der wirksame
Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zeitgleich zur Aufstellung des
Bebauungsplanes geändert. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die
Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen im zweistufigen Regelverfahren mit
Umweltprüfung.
3.
Die
Beteiligungsverfahren (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden) gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.