Beschluss: zur Kenntnis genommen

Aufgrund § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) sind Gebührensätze so zu bemessen/kalkulieren, dass die Kosten der Einrichtungen gedeckt werden. Ebenfalls soll das Gebührenaufkommen die Kosten der Einrichtungen nicht übersteigen.

 

Gemäß Beschluss des Gemeindevorstandes vom 15. Februar 2016 wurde das Rechtsanwaltsbüro Klaus-Dieter Rösch, 35625 Hüttenberg mit der Kalkulation (einschließlich Nachkalkulationen) der Gebühren für Frisch-, Schmutz- und Niederschlagswasser beauftragt.

 

Nunmehr liegen die Kalkulationen der kostendeckenden Gebührensätze vor.

 

Hieraus ergeben sich folgende Gebührensätze:

 

Schmutzwassergebühren                           =                             2,88 €/m³

 

Niederschlagswassergebühren                =                             0,65 €/m²

 

Frischwassergebühren                 =                             1,55 €/m³ zzgl. Umsatzsteuer (1,66 €)

 

Grundgebühren je Wasserzähler und Monat

 

Nenngröße Qn 2,5                                         =                               4,17 € zzgl. Umsatzsteuer   (4,46 €)

Nenngröße Qn 6                                             =                               4,92 € zzgl. Umsatzsteuer   (5,26 €)

Nenngröße Qn 10                                          =                               5,29 € zzgl. Umsatzsteuer   (5,66 €)

Nenngröße DN 80                                          =                             16,68 € zzgl. Umsatzsteuer (17,85 €)

Verbundzähler DN 50                   =                             26,85 € zzgl. Umsatzsteuer (28,73 €)

Verbundzähler DN 80                   =                             30,89 € zzgl. Umsatzsteuer (33,05 €)

 

Frau Rechtsanwältin Eidam vom Anwaltsbüro Klaus-Dieter Rösch, welche mit der Bearbeitung des Auftrages betraut wurde, stellt die Kalkulationen in der Sitzung vor.