Sitzung: 20.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Aufgrund § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) sind Gebührensätze so zu bemessen/kalkulieren, dass die Kosten der Einrichtungen gedeckt werden. Ebenfalls soll das Gebührenaufkommen die Kosten der Einrichtungen nicht übersteigen.
Gemäß Beschluss des Gemeindevorstandes vom 15. Februar 2016 wurde das Rechtsanwaltsbüro Klaus-Dieter Rösch, 35625 Hüttenberg mit der Kalkulation (einschließlich Nachkalkulationen) der Gebühren für Frisch-, Schmutz- und Niederschlagswasser beauftragt.
Nunmehr liegen die Kalkulationen der kostendeckenden Gebührensätze vor.
Hieraus ergeben sich folgende Gebührensätze:
Schmutzwassergebühren                          =                            2,88 €/m³
Niederschlagswassergebühren               =                            0,65 €/m²
Frischwassergebühren                =                            1,55 €/m³ zzgl. Umsatzsteuer (1,66 €)
Grundgebühren je Wasserzähler und Monat
Nenngröße Qn 2,5                                        =                             4,17 € zzgl. Umsatzsteuer  (4,46 €)
Nenngröße Qn 6                                            =                             4,92 € zzgl. Umsatzsteuer  (5,26 €)
Nenngröße Qn 10                                         =                             5,29 € zzgl. Umsatzsteuer  (5,66 €)
Nenngröße DN 80                                         =                            16,68 € zzgl. Umsatzsteuer (17,85 €)
Verbundzähler DN 50                  =                            26,85 € zzgl. Umsatzsteuer (28,73 €)
Verbundzähler DN 80                  =                            30,89 € zzgl. Umsatzsteuer (33,05 €)
Frau Rechtsanwältin Eidam vom Anwaltsbüro Klaus-Dieter Rösch, welche mit der Bearbeitung des Auftrages betraut wurde, stellt die Kalkulationen in der Sitzung vor.