Sitzung: 12.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2
Gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 HGO wählt der Ausschuss aus seiner Mitte eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n.
Die/der stellvertr. Vorsitzende des Ausschusses wird gem. § 62 Abs. 5 HGO i.V.m. § 55 Abs. 5 HGO nach Stimmenmehrheit gewählt.
Gewählt wird schriftlich und geheim auf Grund von Wahlvorschlägen aus der Mitte des Ausschusses.
Wenn niemand widerspricht kann durch Handaufheben abgestimmt werden (§ 55 Abs. 3 HGO).
Gewählt ist derjenige, für den mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben sind.