Beschluss: einstimmig beschlossen

Nach § 5 Abs. 2 der Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis sind die Mitglieder für die Verbandsversammlung von der Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit zu wählen.

 

Für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis sind von der Gemeindevertretung zwei Vertreter/innen, zwei Stellvertreter/innen sowie zwei Nachrücker/innen zu wählen.