Beschluss: einstimmig beschlossen

Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung des Umwelt- und Landschaftsverbandes wählt die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit eine Vertreterin oder einen Vertreter und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter sowie eine/n Nachrücker/in.