Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gemeindevertretung beschließt, dass sich alle Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen gem. § 62 Abs. 2 HGO im Benennungsverfahren zusammensetzen.


Gemäß § 62 Abs. 1 HGO kann die Gemeindevertretung zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur selbständigen Erledigung bestimmter Angelegenheiten bzw. bestimmter Arten von Angelegenheiten Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden.

 

Nach § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Mücke sind folgende Ausschüsse zu bilden:

a)      Haupt- und Finanzausschuss,

b)      Bau-, Landwirtschaft-, Umwelt- und Verkehrsausschuss,

c)       Ausschuss für Jugend, Senioren, Kultur und Soziales.

 

Die Gemeindevertretung kann die Ausschussmitglieder entweder wählen oder nach § 62 Abs. 2 HGO im Benennungsverfahren bestimmen.

 

Die Besetzung eines Ausschusses im Benennungsverfahren, wonach sich dieser nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammensetzen soll, hat die Gemeindevertretung zunächst zu beschließen

 

Die Fraktionen haben die Namen ihrer Ausschussmitglieder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung schriftlich mitzuteilen, da dieser zur konstituierenden Sitzung der Ausschüsse einlädt (§ 62 Abs. 3 HGO).