Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 4 KWG die Gültigkeit der Wahl zur Gemeindevertretung und zu den Ortsbeiräten.


Gemäß § 26 Abs. 1 KWG hat die neue Gemeindevertretung über die Gültigkeit der Wahl zur Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte und über evtl. eingegangene Einsprüche gem. § 25 KWG in folgender Weise zu beschließen:

  1. War eine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar oder an der Mitgliedschaft in der Vertretungskörperschaft gehindert oder hätte sie oder er aus anderen Gründen nach § 15 Abs. 2 S. 2 aus dem Wahlvorschlag gestrichen werden müssen, so ist sein Ausscheiden anzuordnen.

 

  1. Sind im Wahlverfahren Unregelmäßigkeiten oder strafbare oder gegen die guten Sitten verstoßende Handlungen, die das Wahlergebnis beeinflussen, vorgekommen, bei denen nach den Umständen des Einzelfalls eine nach der Lebenserfahrung konkrete Möglichkeit besteht, dass sie auf die Verteilung der Sitze von entscheidendem Einfluss gewesen sein können, so ist

 

a)      wenn sich die Unregelmäßigkeiten oder die strafbaren oder gegen die guten Sitten verstoßenden Handlungen nur auf einzelne Wahlbezirke erstrecken, in diesen Wahlbezirken,

 

b)      wenn sich die Unregelmäßigkeiten oder die strafbaren oder gegen die guten Sitten verstoßenden Handlungen auf den ganzen Wahlkreis oder auf mehr als die Hälfte der Wahlbezirke erstrecken, im ganzen Wahlkreis die Wiederholung der Wahl anzuordnen.

 

  1. Ist die Feststellung des Wahlergebnisses unrichtig, so ist sie aufzuheben und eine neue Feststellung anzuordnen (§ 31 KWG).

 

  1. Liegt keiner der unter Nr. 1 bis 3 genannten Fälle vor, so ist die Wahl für gültig zu erklären.

 

Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Mücke hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. März 2016 das Wahlergebnis zur Wahl der Gemeindevertretung und zu den Ortsbeiräten und die Namen der gewählten Bewerber festgestellt.

 

Das so festgestellte Wahlergebnis und die Namen der gewählten Bewerber sind von der Gemeindewahlleiterin in der öffentlichen Bekanntmachung am 24. März 2016 in dem amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Mücke „Mücker Stimme“ veröffentlicht worden.

 

Die Einspruchsfrist ist am 08. April 2016 abgelaufen. Einsprüche sind bei der Gemeindewahlleiterin nicht eingegangen und somit wird vorgeschlagen, die Wahl zur Gemeindevertretung und zu den Ortsbeiräten gem. § 26 Abs. 1 Nr. 4 KWG für gültig zu erklären.