Sitzung: 20.04.2016 Gemeindevertretung
Gemäß § 57 Abs. 1 S. 3 HGO führt bis zur Wahl des Vorsitzenden/der Vorsitzenden der Gemeindevertretung das an Jahren älteste Mitglied der Gemeindevertretung den Vorsitz (Altersvorsitz).
Nach den Angaben in den eingereichten Wahlvorschlägen ist an Jahren ältestes Mitglied:
Herr Karl Peter MERZ.