Sitzung: 20.04.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die beschriebenen Einzelmaßnahmen werden für eine Umsetzung im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Mehr- bzw.- Minderkosten einzelner Maßnahmen, erforderliche Mittelumschichtungen vorzu-nehmen und gegebenenfalls gegenüber der WI-Bank als fördermittelverwaltende Stelle eine Umstellung oder Ergänzung von gleichgelagerten Fördermaßnahmen zu beantragen.
Die Investitionsvolumina für das Bundesprogramm belaufen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % in Höhe von rund € 700.000,- bzw. für das Landesprogramm in Höhe von rund € 285.000,-.
Heidlas
1.
Allgemein:
Das Gesetz zur Förderung von
Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunal-investitionsfördergesetz –
KInvFG) des Bundes sowie das Gesetz zur Stärkung der Investitionstätigkeit von
Kommunen und Krankenhausträgern durch ein Kommunal-investitionsprogramm
(Kommunalinvestitionsprogrammgesetz –KIPG) des Landes wurden zwischenzeitlich
in Kraft gesetzt. Hierdurch wird der Gemeinde Mücke ein Investitionsrahmen in
Höhe von € 907.884,- zur Verfügung gestellt.
Die im Zuge der
Maßnahmenliste genannten Kosten verstehen sich einschließlich Nebenkosten und
der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.
1.1
Finanzrahmen
Finanzkontingent Bundesprogramm:                   € 664.381,-
Finanzkontingent Landesprogramm:                    € 243.503,-
Gesamt:                                                                            €
907.884,-
1.2
Maßnahmenbeginn und Fristen
|
Bundesprogramm |
Landesprogramm |
Maßnahmenbeginn |
nach dem 30.06.2015 |
nach dem 30.06.2015 |
vollständige Abnahme bis |
31.12.2018 |
31.12.2020 |
vollständige Abrechnung
bis |
Im Jahr 2019 |
Keine Vorgabe |
Die Verwendungsnachweise
müssen innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme erfolgen.
Die Anmeldungen für das
Landes- und Bundesprogramm sollen der
WI-Bank bis zum 30.Juni 2016 übermittelt werden.
2. Fördervoraussetzungen und Einzelmaßnahmen
Die Zuordnung der
Einzelmaßnahmen in die Programmteile erfolgt priorisiert aufgrund der
Positivlisten für die förderfähigen Maßnahmen und hinsichtlich der erforderlichen
Finanzmittel für die Einzelmaßnahmen.
2.1 Fördervoraussetzungen im Bundesprogramm
Im Zuge des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) des Bundes sind beispielsweise
die folgenden Maßnahmen förderfähig. Die nachfolgende Aufzählung beschränkt
sich auf die für den Bereich der Gemeinde Mücke relevanten Förderbereiche:
Förderbereich § 3 Nr. 1 (e)
KInvFG: Energetische Sanierung sonstiger
Infra-strukturmaßnahmen: Wärmedämmung von Dach, Wand, oberste Geschossdecke;
Erneuerung von Fenstern und Eingangstüren; Sonnenschutzeinrichtungen;
Lüftungs-anlagen mit Wärmerückgewinnung, Sanierung der Heizungsanlage,
Solarthermie, Austausch der Beleuchtung (energieeffiziente Beleuchtung).
Förderbereich § 3 Nr. 1 (f)
– Luftreinhaltung: Austausch von Fahrzeugen gegen
Elektrofahrzeuge sowie Schaffung der dazugehörigen notwendigen
Ladeinfrastruktur; Radwege – sofern sie nicht Teil kommunaler Straßen sind;
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung; Maßnahmen zur Verstetigung des
Verkehrs (bsp. Kreis-verkehr)
Förderbereich § 3 Nr. 2 (a)
– Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur: Investitionen
in Einrichtungen, die sich mit der Betreuung, Förderung, Erziehung und Bildung
von Menschen in der Zeit vor der Einschulung beschäftigen. Förderfähig ist der
Bereich der frühkindlichen Infrastruktur für Kinder vor dem Schuleintritt „(U3
und Ü3)“.
2.1.1
Maßnahmenvorschläge Bundesprogramm
2.1.1.1
Funktional - energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Nieder-Ohmen
Das DGH Nieder-Ohmen ist
eine der meistgenutzten Gemeinschaftseinrichtungen. Das Gebäude wurde im Jahr
1982 errichtet. Zwischenzeitlich ist das Gebäude insbesondere im Bereich der
haustechnischen Anlagen sanierungsbedürftig. Die Heizungs- und Lüftungsanlage
ist dringend erneuerungsbedürftig. Die Fenster und Türanlagen sollten den
aktuellen energetischen Standards angepasst werden. Insgesamt soll durch eine
funktional-energetische Sanierung eine Nutzung der Gemeinschaftseinrichtung langfristig
gesichert und aktuelle energetische Standards (bsp. Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung) realisiert werden. Eine Wärmedämmung der Außenfassade und
des Daches ist aufgrund der durch die Gebäudegröße bedingten Kosten in Höhe von
weiteren rd. € 267.000,- im Hinblick auf die derzeitigen Energiekosten (unsaniert)
von etwa € 10.000,- per anno wirtschaftlich nicht in einem vertretbaren
Amortisationszeitraum darstellbar. Die Beleuchtung sollte durch
energie-effiziente Leuchtmittel ersetzt werden, soweit weitergehende Eingriffe
in die vorhandene Innendecke nicht erforderlich werden. Die Kosten für eine auf
funktional – energetische Sanierung ausgerichtete Sanierung belaufen sich auf
geschätzt € 430.000,-. Die Sanierungs-maßnahme sollte im Jahr 2017 geplant
und ausgeführt werden.
2.1.1.2
Erneuerung Fenster und Eingangstür DGH Bernsfeld
Das DGH Bernsfeld wurde im
Jahr 1989 errichtet. Die Fensterfront des Saales wurde bereits erneuert. Die
übrigen Fenster und die Türanlage sind aus Holz gefertigt und ebenfalls
erneuerungsbedürftig. Die Kosten für einen Austausch belaufen sich auf ca. €
22.000,- .
Die Heizungsanlage stammt
aus dem Jahr 1989; ein Austausch wird nach Prüfung durch die hessenEnergie im
Rahmen des Energiemanagements vorgeschlagen. Die Kosten hierfür belaufen sich
auf überschläglich € 45.000,-. Insgesamt sollten für die beschriebenen
Maßnahmen Finanzmittel in Höhe von € 67.000,- veranschlagt werden. Die
Ausführung wird für das Jahr 2018 vorgeschlagen.
2.1.1.3
Erneuerung Fenster DGH Ober-Ohmen
Die Fenster im
Dorfgemeinschaftshaus Ober-Ohmen stehen zur Erneuerung an. Die Kosten hierfür
belaufen sich in Höhe von rund € 15.000,-. Eine Ausführung wird
ebenfalls für das Jahr 2018 vorgeschlagen.
2.1.1.4
Feuerwehr-Stützpunkt Nieder-Ohmen, Austausch Tore Fahrzeughalle
Die Tore der Fahrzeughalle
im Stützpunkt Nieder-Ohmen sind in technischer und energetischer Hinsicht
erneuerungsbedürftig. Insgesamt sind sechs Tore auszutauschen. Die Kosten
hierfür werden sich auf rund € 75.000,- belaufen. Die Ausführung sollte
im Jahr 2016 im Zusammenhang mit den laufenden Erweiterungsmaßnahmen
erfolgen.
2.1.1.5
Feuerwehrgerätehaus Ruppertenrod, Austausch Tore Fahrzeughalle
Die Tore der Fahrzeughalle
im Feuerwehrgerätehaus Ruppertenrod sind in technischer und energetischer
Hinsicht erneuerungsbedürftig. Insgesamt sind zwei Tore auszutauschen. Daneben
sollte die Eingangstür erneuert werden. Die Kosten werden sich auf rund €
24.000,- belaufen. Eine Ausführung wird für das Jahr 2016
vorgeschlagen.
2.1.1.6
Feuerwehrgerätehaus Bernsfeld, Austausch Tore Fahrzeughalle
Die Tore der Fahrzeughalle
im Feuerwehrgerätehaus Bernsfeld sind in technischer und energetischer Hinsicht
ebenfalls erneuerungsbedürftig. Insgesamt sind zwei Tore auszu-tauschen. Die
Kosten werden sich auf rund € 16.000,- belaufen. Eine Ausführung wird
für das Jahr 2016 vorgeschlagen.
2.1.1.7
Energieeffiziente Beleuchtung Kita Merlau
Die Beleuchtungen in den
Kindergärten sind durch die wochentägliche Belegung der Einrichtung dauerhaft
in Betrieb. Eine Umstellung der Beleuchtung auf energieeffiziente Leuchtkörper
ist deshalb in energetischer Hinsicht besonders wirkungsvoll. Die
voraus-sichtlichen Kosten für die Umstellung in der Einrichtung der
Kindertagesstätte Merlau belaufen sich auf etwa € 10.000,-. Für die
Ausführung wird das Haushaltsjahr 2017 vorgeschlagen.
2.1.1.8
Energieeffiziente Beleuchtung Kita Nieder-Ohmen
Begründung der
Einzelmaßnahme wie unter dem Punkt 2.1.1.5 beschrieben. Die Kosten für die
Umrüstung der Beleuchtung in der Kindertagesstätte Nieder-Ohmen belaufen sich
über-schläglich in Höhe von € 7.000,-. Für die Ausführung wird das
Haushaltsjahr 2017 vorgeschlagen.
2.1.1.9
Energieeffiziente Beleuchtung Kita Atzenhain
Begründung der
Einzelmaßnahme wie unter dem Punkt 2.1.1.5 beschrieben. Die Kosten für die
Umrüstung der Beleuchtung in der Kindertagesstätte Atzenhain belaufen sich
über-schläglich in Höhe von € 9.000,-. Für die Ausführung wird das
Haushaltsjahr 2017 vorgeschlagen.
2.1.1.10
Energieeffiziente Beleuchtung Kita Groß-Eichen
Begründung der
Einzelmaßnahme wie unter dem Punkt 2.1.1.5 beschrieben. Die Kosten für die
Umrüstung der Beleuchtung in der Kindertagesstätte Groß-Eichen belaufen sich
über-schläglich in Höhe von € 14.000,-. Für die Ausführung wird das
Haushaltsjahr 2017 vorgeschlagen.
2.1.1.11
Energieeffiziente Beleuchtung Kiga Ruppertenrod
Begründung der
Einzelmaßnahme wie unter dem Punkt 2.1.1.5 beschrieben. Die Kosten für die
Umrüstung der Beleuchtung in dem Kindergarten Ruppertenrod belaufen sich
über-schläglich in Höhe von € 9.000,-. Für die Ausführung wird das Haushaltsjahr
2017 vorgeschlagen.
2.1.1.12
Energieeffiziente Beleuchtung Verwaltungsgebäude Merlau
Begründung der
Einzelmaßnahme aufgrund der wochentäglichen Nutzung wie unter dem Punkt 2.1.1.5
beschrieben. Die Kosten für die Umrüstung der Beleuchtung in dem Ver-waltungsgebäude
Merlau belaufen sich überschläglich in Höhe von € 24.000,-. Für die
Ausführung wird das Haushaltsjahr 2017 vorgeschlagen.
2.2
Fördervoraussetzungen im Landesprogramm
Im Zuge des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) sind über das Landes-programm
beispielsweise die folgenden Maßnahmen förderfähig. Die nachfolgende Aufzählung
beschränkt sich auf die für den Bereich der Gemeinde Mücke relevanten
Förderbereiche:
- Kommunale und
kommunalersetzende Neubau-, Umbau, Sanierungs-, Modernisierungs- sowie
Ausstattungsinvestitionen in Ganztagsschulen und sonstiger
Bildungsinfrastruktur.
- Verbesserung
der Mobilität (insbesondere Instandhaltung und Sanierung von Straßen und
Fußgängerwegen, Neuerrichtung, Instandhaltung und Sanierung von Radwegen,
Verbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr, Elektromobilität,
Herstellung der Barrierefreiheit.
- Breitbandausbau
in der Informationstechnologie und sonstige kommunale
Infra-strukturinvestitionen.
Die Kommunen können
Pauschalmittel für kleinere Instandhaltungsmaßnahmen und kleinere Anschaffungen
(insbesondere geringwertige Wirtschaftsgüter) von bis zu 20 Prozent ihres
Kontingents im Landesprogramm vorrangig in Anspruch nehmen. Die Investitionen
im Landesprogramm sollen vorrangig zur Erfüllung von Pflichtaufgaben eingesetzt
werden.
2.2.1
Maßnahmenvorschläge Landesprogramm
2.2.1.1
Fußwegverbindung Lehmkautenweg zur
Haltestelle Windhainer Straße
Aus den Reihen der Anlieger
des Wohn- und Wochenendgebietes wird der Wunsch nach einer Fußwegverbindung
zwischen dem Lehmkautenweg und der Haltestelle in der Windhainer Straße
geäußert. Hierdurch soll insbesondere die Erreichbarkeit der Haltestelle für
Schulkinder gesichert werden. Die ermittelten Kosten für diese Maßnahme
belaufen sich auf rund € 65.000,-. Die Maßnahme sollte in 2016
geplant und ausgeführt werden.
2.2.1.2
Sanierung eines Abschnittes Fuß-/Radweg zwischen Hallenbad und OT Merlau
Der vorhandene Fuß-/Radweg
im Bereich zwischen dem Hallenbad und dem Ortseingang von Merlau ist teilweise
in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Abschnittsweise sind starke Setzungen
vorhanden. In diesen Bereichen wird eine grundhafte Sanierung vorgeschlagen,
die übrigen – weniger geschädigten Bereiche – können mit einer verstärkenden
Asphaltdecke im Hocheinbau instand gehalten werden. Die geschätzten Kosten für
die Sanierung belaufen sich auf rund € 52.000. Die Ausführung der
Maßnahme wird für das Jahr 2018 vorgeschlagen.
2.2.1.3
Herstellung zweiter Rettungsweg Kita Nieder-Ohmen
Die Brandschutzdienststelle
des Vogelsbergkreises hat am 03.02.2015 in der Kita Nieder-Ohmen gemäß § 15
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den
Katastrophenschutz (HBKG) eine Gefahrenverhütungsschau durchgeführt.
Hierbei wurde bemängelt,
dass die fünf Gruppenräume nicht über einen zweiten Rettungsweg verfügen. Dies
wurde im Zuge der ursprünglichen bauordnungsrechtlichen Genehmigung nicht
gefordert. Konzeptionell besteht die
Möglichkeit, für jeden Gruppenraum eine Stahl-treppenkonstruktion mit Podest an
der jeweiligen Fensterfront anzuordnen. Die Kosten hierfür belaufen sich für
alle Gruppenräume in Höhe von etwa € 40.000,-. Mit der Ausführung sollte
im laufenden Jahr 2016 begonnen werden.
2.2.1.4
Herstellung zweiter Rettungsweg Kita Merlau
Durch die
Brandschutzdienststelle des Vogelsbergkreises wurden die nicht vorhandenen
Panikverriegelungen der Türen an den Fensterfronten der Gruppenräume moniert.
Diese waren bisher im Rahmen der erteilten Bau-und Betriebsgenehmigungen auch
nicht gefordert. Durch die Öffnung der Türen in den Innenbereich ist die
Nachrüstung einer Panik-verriegelung nicht möglich. Der Umbau der insgesamt 5
Fensterfronten verursacht einen geschätzten Aufwand in Höhe von € 35.000,-.
Mit der Ausführung sollte im laufenden Jahr 2016 begonnen werden.
2.2.1.5
Herstellung zweiter Rettungsweg Kiga Ruppertenrod (OG)
Wie unter der Maßnahme
2.2.1.3 beschrieben wurde im Kiga Ruppertenrod der fehlende zweite Rettungsweg
für die Räumlichkeiten im Obergeschoss vermerkt. Dies wurde im Zuge der ursprünglichen
bauordnungsrechtlichen Genehmigung nicht gefordert. Vorgeschlagen wird, auf der
eingangsseitigen Giebelseite des Gebäudes ein Rettungspodest im Bereich des
Fensters anzuordnen, welches von der Drehleiter der Feuerwehr erreicht werden
kann. Weiterhin muss die Innentür zum Treppenhaus durch eine Brandschutztür
ersetzt werden. Die Kosten für die beschriebenen brandschutztechnischen
Anpassungsmaßnahmen belaufen sich auf überschläglich € 13.000,-. Mit der
Ausführung sollte im laufenden Jahr 2016 begonnen werden.
2.2.1.6
Anbau Schlafraum Kita Atzenhain
Wie unter der Maßnahme
2.2.1.3 beschrieben wurde in der Kita Atzenhain der fehlende zweite Rettungsweg
für den Schlafraum im Obergeschoss bemängelt. Der Schlafraum wurde nachträglich
in die Dachkonstruktion integriert und weist größtenteils keine ausreichende
Raumhöhe auf. Im Sommer herrscht in diesem Bereich eine hohe Wärmebelastung.
Eine Raumalternative durch Umnutzung ist im Bestand nicht vorhanden. Aufgrund
der Lage des Schlafraumes und der verwinkelten Dachkonstruktion ist die
Realisierung eines zweiten Rettungsweges praktisch nicht möglich. Aufgrund
dieses Umstandes und der ohnehin nicht befriedigende Ausgestaltung des
Schlafraumes als Langfristlösung wird vorgeschlagen, einen bedarfsgerechten Schlafraum
ebenerdig an das vorhandene Gebäude anzubauen. Der Anbau weist eine Grundfläche
von rd. 40 m2 auf. Die Kosten hierfür belaufen sich auf
überschläglich
€ 80.000,-. Mit der Ausführung sollte im laufenden Jahr 2016
(Planung) begonnen werden.
3.
Zusammenstellung
Zur besseren
Übersichtlichkeit ist eine zusammenfassende, tabellarische Maßnahmen-übersicht
beigefügt.
Vorgeschlagene Investitionsmaßnahme |
Kontingentzuordnung und Investitionskosten (€) |
Ausführung |
||
Nr. |
Beschreibung |
Bundesprogramm |
Landesprogramm |
Jahr |
2.1.1. |
Maßnahmenvorschläge
Bundesprogramm |
|
|
|
2.1.1.1 |
Energetische Sanierung DGH
Nieder-Ohmen |
430.000,00 |
|
ab 2017 |
2.1.1.2 |
Erneuerung Heizung,
Fenster und Eingangstür DGH Bernsfeld |
67.000,00 |
|
2018 |
2.1.1.3 |
Erneuerung Fenster DGH
Ober-Ohmen |
15.000,00 |
|
2018 |
2.1.1.4 |
FW-Stützpunkt
Nieder-Ohmen, Austausch Tore Fahrzeughalle |
75.000,00 |
|
2016 |
2.1.1.5 |
FW Ruppertenrod, Austausch
Tore Fahrzeughalle |
24.000,00 |
|
2016 |
2.1.1.6 |
FW Bernsfeld, Austausch
Tore Fahrzeughalle |
16.000,00 |
|
2016 |
2.1.1.7 |
Energieeffiziente
Beleuchtung Kita Merlau |
10.000,00 |
|
2017 |
2.1.1.8 |
Energieeffiziente
Beleuchtung Kita Nieder-Ohmen |
7.000,00 |
|
2017 |
2.1.1.9 |
Energieeffiziente
Beleuchtung Kita Atzenhain |
9.000,00 |
|
2017 |
2.1.1.10 |
Energieeffiziente
Beleuchtung Kita Groß-Eichen |
14.000,00 |
|
2017 |
2.1.1.11 |
Energieeffiziente
Beleuchtung Kiga Ruppertenrod |
9.000,00 |
|
2017 |
2.1.1.12 |
Energieeffiziente
Beleuchtung Verwaltungsgebäude Merlau |
24.000,00 |
|
2017 |
2.2.1. |
Maßnahmenvorschläge
Landesprogramm |
|
|
|
2.2.1.1 |
Fußwegverbindung
Lehmkautenweg zur Haltestelle Windhainer Straße |
|
65.000,00 |
2017 |
2.2.1.2 |
Sanierung Abschnitt
Fuß-/Radweg zwischen Hallenbad und OT Merlau |
|
52.000,00 |
2018 |
2.2.1.3 |
Herstellung zweiter
Rettungsweg Kita Nieder-Ohmen |
|
40.000,00 |
2016 |
2.2.1.4 |
Herstellung zweiter
Rettungsweg Kita Merlau |
|
35.000,00 |
2016 |
2.2.1.5 |
Herstellung zweiter
Rettungsweg Kiga Ruppertenrod (OG) |
|
13.000,00 |
2016 |
2.2.1.6 |
Anbau Schlafraum Kita
Atzenhain |
|
80.000,00 |
ab 2016 |
|
Investitionsvolumen incl.
MwSt |
700.000,00 |
285.000,00 |
|
|
Finanzkontingent |
664.381,00 |
243.503,00 |
|