Beschluss: einstimmig beschlossen

Die beschriebenen Einzelmaßnahmen werden für eine Umsetzung im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Mehr- bzw.- Minderkosten einzelner Maßnahmen, erforderliche Mittelumschichtungen vorzu-nehmen und gegebenenfalls gegenüber der WI-Bank als fördermittelverwaltende Stelle eine Umstellung oder Ergänzung von gleichgelagerten Fördermaßnahmen zu beantragen.

 

Die Investitionsvolumina für das Bundesprogramm belaufen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % in Höhe von rund € 700.000,- bzw. für das Landesprogramm in Höhe von rund € 285.000,-.

 

 

Heidlas


1. Allgemein:

Das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunal-investitionsfördergesetz – KInvFG) des Bundes sowie das Gesetz zur Stärkung der Investitionstätigkeit von Kommunen und Krankenhausträgern durch ein Kommunal-investitionsprogramm (Kommunalinvestitionsprogrammgesetz –KIPG) des Landes wurden zwischenzeitlich in Kraft gesetzt. Hierdurch wird der Gemeinde Mücke ein Investitionsrahmen in Höhe von € 907.884,- zur Verfügung gestellt.

Die im Zuge der Maßnahmenliste genannten Kosten verstehen sich einschließlich Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.

 

1.1 Finanzrahmen

Finanzkontingent Bundesprogramm:                    € 664.381,-

Finanzkontingent Landesprogramm:                     € 243.503,-

Gesamt:                                                                             € 907.884,-

 

1.2 Maßnahmenbeginn und Fristen

 

 

Bundesprogramm

Landesprogramm

Maßnahmenbeginn

nach dem 30.06.2015

nach dem 30.06.2015

vollständige Abnahme bis

31.12.2018

31.12.2020

vollständige Abrechnung bis

Im Jahr 2019

Keine Vorgabe

 

Die Verwendungsnachweise müssen innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme erfolgen.

 

Die Anmeldungen für das Landes- und Bundesprogramm  sollen der WI-Bank bis zum 30.Juni 2016 übermittelt werden.

 

 

2. Fördervoraussetzungen und Einzelmaßnahmen

Die Zuordnung der Einzelmaßnahmen in die Programmteile erfolgt priorisiert aufgrund der Positivlisten für die förderfähigen Maßnahmen und hinsichtlich der erforderlichen Finanzmittel für die Einzelmaßnahmen.

 

2.1 Fördervoraussetzungen im Bundesprogramm

 

Im Zuge des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) des Bundes sind beispielsweise die folgenden Maßnahmen förderfähig. Die nachfolgende Aufzählung beschränkt sich auf die für den Bereich der Gemeinde Mücke relevanten Förderbereiche:

 

Förderbereich § 3 Nr. 1 (e) KInvFG: Energetische Sanierung sonstiger Infra-strukturmaßnahmen: Wärmedämmung von Dach, Wand, oberste Geschossdecke; Erneuerung von Fenstern und Eingangstüren; Sonnenschutzeinrichtungen; Lüftungs-anlagen mit Wärmerückgewinnung, Sanierung der Heizungsanlage, Solarthermie, Austausch der Beleuchtung (energieeffiziente Beleuchtung).

 

Förderbereich § 3 Nr. 1 (f) – Luftreinhaltung: Austausch von Fahrzeugen gegen Elektrofahrzeuge sowie Schaffung der dazugehörigen notwendigen Ladeinfrastruktur; Radwege – sofern sie nicht Teil kommunaler Straßen sind; Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung; Maßnahmen zur Verstetigung des Verkehrs (bsp. Kreis-verkehr)

 

Förderbereich § 3 Nr. 2 (a) – Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur: Investitionen in Einrichtungen, die sich mit der Betreuung, Förderung, Erziehung und Bildung von Menschen in der Zeit vor der Einschulung beschäftigen. Förderfähig ist der Bereich der frühkindlichen Infrastruktur für Kinder vor dem Schuleintritt „(U3 und Ü3)“.

 

2.1.1 Maßnahmenvorschläge Bundesprogramm

 

2.1.1.1 Funktional - energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Nieder-Ohmen

Das DGH Nieder-Ohmen ist eine der meistgenutzten Gemeinschaftseinrichtungen. Das Gebäude wurde im Jahr 1982 errichtet. Zwischenzeitlich ist das Gebäude insbesondere im Bereich der haustechnischen Anlagen sanierungsbedürftig. Die Heizungs- und Lüftungsanlage ist dringend erneuerungsbedürftig. Die Fenster und Türanlagen sollten den aktuellen energetischen Standards angepasst werden. Insgesamt soll durch eine funktional-energetische Sanierung eine Nutzung der  Gemeinschaftseinrichtung langfristig gesichert und aktuelle energetische Standards (bsp. Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung) realisiert werden. Eine Wärmedämmung der Außenfassade und des Daches ist aufgrund der durch die Gebäudegröße bedingten Kosten in Höhe von weiteren rd. € 267.000,- im Hinblick auf die derzeitigen Energiekosten (unsaniert) von etwa € 10.000,- per anno wirtschaftlich nicht in einem vertretbaren Amortisationszeitraum darstellbar. Die Beleuchtung sollte durch energie-effiziente Leuchtmittel ersetzt werden, soweit weitergehende Eingriffe in die vorhandene Innendecke nicht erforderlich werden. Die Kosten für eine auf funktional – energetische Sanierung ausgerichtete Sanierung belaufen sich auf geschätzt € 430.000,-. Die Sanierungs-maßnahme sollte im Jahr 2017 geplant und ausgeführt werden.

 

 

 

2.1.1.2 Erneuerung Fenster und Eingangstür DGH Bernsfeld

Das DGH Bernsfeld wurde im Jahr 1989 errichtet. Die Fensterfront des Saales wurde bereits erneuert. Die übrigen Fenster und die Türanlage sind aus Holz gefertigt und ebenfalls erneuerungsbedürftig. Die Kosten für einen Austausch belaufen sich auf ca. € 22.000,- .

Die Heizungsanlage stammt aus dem Jahr 1989; ein Austausch wird nach Prüfung durch die hessenEnergie im Rahmen des Energiemanagements vorgeschlagen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf überschläglich € 45.000,-. Insgesamt sollten für die beschriebenen Maßnahmen Finanzmittel in Höhe von € 67.000,- veranschlagt werden. Die Ausführung wird für das Jahr 2018 vorgeschlagen.

 

2.1.1.3 Erneuerung Fenster DGH Ober-Ohmen

Die Fenster im Dorfgemeinschaftshaus Ober-Ohmen stehen zur Erneuerung an. Die Kosten hierfür belaufen sich in Höhe von rund € 15.000,-. Eine Ausführung wird ebenfalls für das Jahr 2018 vorgeschlagen.

 

 

2.1.1.4 Feuerwehr-Stützpunkt Nieder-Ohmen, Austausch Tore Fahrzeughalle

Die Tore der Fahrzeughalle im Stützpunkt Nieder-Ohmen sind in technischer und energetischer Hinsicht erneuerungsbedürftig. Insgesamt sind sechs Tore auszutauschen. Die Kosten hierfür werden sich auf rund € 75.000,- belaufen. Die Ausführung sollte im Jahr 2016 im Zusammenhang mit den laufenden Erweiterungsmaßnahmen erfolgen.

 

2.1.1.5 Feuerwehrgerätehaus Ruppertenrod, Austausch Tore Fahrzeughalle

Die Tore der Fahrzeughalle im Feuerwehrgerätehaus Ruppertenrod sind in technischer und energetischer Hinsicht erneuerungsbedürftig. Insgesamt sind zwei Tore auszutauschen. Daneben sollte die Eingangstür erneuert werden. Die Kosten werden sich auf rund € 24.000,- belaufen. Eine Ausführung wird für das Jahr 2016 vorgeschlagen.

 

2.1.1.6 Feuerwehrgerätehaus Bernsfeld, Austausch Tore Fahrzeughalle

Die Tore der Fahrzeughalle im Feuerwehrgerätehaus Bernsfeld sind in technischer und energetischer Hinsicht ebenfalls erneuerungsbedürftig. Insgesamt sind zwei Tore auszu-tauschen. Die Kosten werden sich auf rund € 16.000,- belaufen. Eine Ausführung wird für das Jahr 2016 vorgeschlagen.

 

2.1.1.7 Energieeffiziente Beleuchtung Kita Merlau

Die Beleuchtungen in den Kindergärten sind durch die wochentägliche Belegung der Einrichtung dauerhaft in Betrieb. Eine Umstellung der Beleuchtung auf energieeffiziente Leuchtkörper ist deshalb in energetischer Hinsicht besonders wirkungsvoll. Die voraus-sichtlichen Kosten für die Umstellung in der Einrichtung der Kindertagesstätte Merlau belaufen sich auf etwa € 10.000,-. Für die Ausführung wird das Haushaltsjahr 2017 vorgeschlagen.

 

2.1.1.8 Energieeffiziente Beleuchtung Kita Nieder-Ohmen

Begründung der Einzelmaßnahme wie unter dem Punkt 2.1.1.5 beschrieben. Die Kosten für die Umrüstung der Beleuchtung in der Kindertagesstätte Nieder-Ohmen belaufen sich über-schläglich in Höhe von € 7.000,-. Für die Ausführung wird das Haushaltsjahr 2017 vorgeschlagen.

 

2.1.1.9 Energieeffiziente Beleuchtung Kita Atzenhain

Begründung der Einzelmaßnahme wie unter dem Punkt 2.1.1.5 beschrieben. Die Kosten für die Umrüstung der Beleuchtung in der Kindertagesstätte Atzenhain belaufen sich über-schläglich in Höhe von € 9.000,-. Für die Ausführung wird das Haushaltsjahr 2017 vorgeschlagen.

 

2.1.1.10 Energieeffiziente Beleuchtung Kita Groß-Eichen

Begründung der Einzelmaßnahme wie unter dem Punkt 2.1.1.5 beschrieben. Die Kosten für die Umrüstung der Beleuchtung in der Kindertagesstätte Groß-Eichen belaufen sich über-schläglich in Höhe von € 14.000,-. Für die Ausführung wird das Haushaltsjahr 2017 vorgeschlagen.

 

2.1.1.11 Energieeffiziente Beleuchtung Kiga Ruppertenrod

Begründung der Einzelmaßnahme wie unter dem Punkt 2.1.1.5 beschrieben. Die Kosten für die Umrüstung der Beleuchtung in dem Kindergarten Ruppertenrod belaufen sich über-schläglich in Höhe von € 9.000,-. Für die Ausführung wird das Haushaltsjahr 2017 vorgeschlagen.

 

2.1.1.12 Energieeffiziente Beleuchtung Verwaltungsgebäude Merlau

Begründung der Einzelmaßnahme aufgrund der wochentäglichen Nutzung wie unter dem Punkt 2.1.1.5 beschrieben. Die Kosten für die Umrüstung der Beleuchtung in dem Ver-waltungsgebäude Merlau belaufen sich überschläglich in Höhe von € 24.000,-. Für die Ausführung wird das Haushaltsjahr 2017 vorgeschlagen.



2.2 Fördervoraussetzungen im Landesprogramm

Im Zuge des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) sind über das Landes-programm beispielsweise die folgenden Maßnahmen förderfähig. Die nachfolgende Aufzählung beschränkt sich auf die für den Bereich der Gemeinde Mücke relevanten Förderbereiche:

 

  • Kommunale und kommunalersetzende Neubau-, Umbau, Sanierungs-, Modernisierungs- sowie Ausstattungsinvestitionen in Ganztagsschulen und sonstiger Bildungsinfrastruktur.

 

  • Verbesserung der Mobilität (insbesondere Instandhaltung und Sanierung von Straßen und Fußgängerwegen, Neuerrichtung, Instandhaltung und Sanierung von Radwegen, Verbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr, Elektromobilität, Herstellung der Barrierefreiheit.

 

  • Breitbandausbau in der Informationstechnologie und sonstige kommunale Infra-strukturinvestitionen.

 

Die Kommunen können Pauschalmittel für kleinere Instandhaltungsmaßnahmen und kleinere Anschaffungen (insbesondere geringwertige Wirtschaftsgüter) von bis zu 20 Prozent ihres Kontingents im Landesprogramm vorrangig in Anspruch nehmen. Die Investitionen im Landesprogramm sollen vorrangig zur Erfüllung von Pflichtaufgaben eingesetzt werden.

 

 

 

2.2.1 Maßnahmenvorschläge Landesprogramm

 

2.2.1.1 Fußwegverbindung Lehmkautenweg  zur Haltestelle Windhainer Straße

Aus den Reihen der Anlieger des Wohn- und Wochenendgebietes wird der Wunsch nach einer Fußwegverbindung zwischen dem Lehmkautenweg und der Haltestelle in der Windhainer Straße geäußert. Hierdurch soll insbesondere die Erreichbarkeit der Haltestelle für Schulkinder gesichert werden. Die ermittelten Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf rund € 65.000,-. Die Maßnahme sollte in 2016 geplant und ausgeführt werden.

 

2.2.1.2 Sanierung eines Abschnittes Fuß-/Radweg zwischen Hallenbad und OT Merlau

Der vorhandene Fuß-/Radweg im Bereich zwischen dem Hallenbad und dem Ortseingang von Merlau ist teilweise in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Abschnittsweise sind starke Setzungen vorhanden. In diesen Bereichen wird eine grundhafte Sanierung vorgeschlagen, die übrigen – weniger geschädigten Bereiche – können mit einer verstärkenden Asphaltdecke im Hocheinbau instand gehalten werden. Die geschätzten Kosten für die Sanierung belaufen sich auf rund € 52.000. Die Ausführung der Maßnahme wird für das Jahr 2018 vorgeschlagen.

 

2.2.1.3 Herstellung zweiter Rettungsweg Kita Nieder-Ohmen

Die Brandschutzdienststelle des Vogelsbergkreises hat am 03.02.2015 in der Kita Nieder-Ohmen gemäß § 15 Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) eine Gefahrenverhütungsschau durchgeführt.

Hierbei wurde bemängelt, dass die fünf Gruppenräume nicht über einen zweiten Rettungsweg verfügen. Dies wurde im Zuge der ursprünglichen bauordnungsrechtlichen Genehmigung nicht gefordert. Konzeptionell besteht  die Möglichkeit, für jeden Gruppenraum eine Stahl-treppenkonstruktion mit Podest an der jeweiligen Fensterfront anzuordnen. Die Kosten hierfür belaufen sich für alle Gruppenräume in Höhe von etwa € 40.000,-. Mit der Ausführung sollte im laufenden Jahr 2016 begonnen werden.

 

2.2.1.4 Herstellung zweiter Rettungsweg Kita Merlau

Durch die Brandschutzdienststelle des Vogelsbergkreises wurden die nicht vorhandenen Panikverriegelungen der Türen an den Fensterfronten der Gruppenräume moniert. Diese waren bisher im Rahmen der erteilten Bau-und Betriebsgenehmigungen auch nicht gefordert. Durch die Öffnung der Türen in den Innenbereich ist die Nachrüstung einer Panik-verriegelung nicht möglich. Der Umbau der insgesamt 5 Fensterfronten verursacht einen geschätzten Aufwand in Höhe von € 35.000,-. Mit der Ausführung sollte im laufenden Jahr 2016 begonnen werden.

 

2.2.1.5 Herstellung zweiter Rettungsweg Kiga Ruppertenrod (OG)

Wie unter der Maßnahme 2.2.1.3 beschrieben wurde im Kiga Ruppertenrod der fehlende zweite Rettungsweg für die Räumlichkeiten im Obergeschoss vermerkt. Dies wurde im Zuge der ursprünglichen bauordnungsrechtlichen Genehmigung nicht gefordert. Vorgeschlagen wird, auf der eingangsseitigen Giebelseite des Gebäudes ein Rettungspodest im Bereich des Fensters anzuordnen, welches von der Drehleiter der Feuerwehr erreicht werden kann. Weiterhin muss die Innentür zum Treppenhaus durch eine Brandschutztür ersetzt werden. Die Kosten für die beschriebenen brandschutztechnischen Anpassungsmaßnahmen belaufen sich auf überschläglich € 13.000,-. Mit der Ausführung sollte im laufenden Jahr 2016 begonnen werden.

 

2.2.1.6 Anbau Schlafraum Kita Atzenhain

Wie unter der Maßnahme 2.2.1.3 beschrieben wurde in der Kita Atzenhain der fehlende zweite Rettungsweg für den Schlafraum im Obergeschoss bemängelt. Der Schlafraum wurde nachträglich in die Dachkonstruktion integriert und weist größtenteils keine ausreichende Raumhöhe auf. Im Sommer herrscht in diesem Bereich eine hohe Wärmebelastung. Eine Raumalternative durch Umnutzung ist im Bestand nicht vorhanden. Aufgrund der Lage des Schlafraumes und der verwinkelten Dachkonstruktion ist die Realisierung eines zweiten Rettungsweges praktisch nicht möglich. Aufgrund dieses Umstandes und der ohnehin nicht befriedigende Ausgestaltung des Schlafraumes als Langfristlösung wird vorgeschlagen, einen bedarfsgerechten Schlafraum ebenerdig an das vorhandene Gebäude anzubauen. Der Anbau weist eine Grundfläche von rd. 40 m2 auf. Die Kosten hierfür belaufen sich auf überschläglich
€ 80.000,-. Mit der Ausführung sollte im laufenden Jahr 2016 (Planung) begonnen werden.

 

3. Zusammenstellung

 

Zur besseren Übersichtlichkeit ist eine zusammenfassende, tabellarische Maßnahmen-übersicht beigefügt.

 

Vorgeschlagene Investitionsmaßnahme

Kontingentzuordnung und Investitionskosten (€)

Ausführung

Nr.

Beschreibung

Bundesprogramm

Landesprogramm

Jahr

2.1.1.

Maßnahmenvorschläge Bundesprogramm

 

 

2.1.1.1

Energetische Sanierung DGH Nieder-Ohmen

430.000,00

 

ab 2017

2.1.1.2

Erneuerung Heizung, Fenster und Eingangstür DGH Bernsfeld

67.000,00

 

2018

2.1.1.3

Erneuerung Fenster DGH Ober-Ohmen

15.000,00

 

2018

2.1.1.4

FW-Stützpunkt Nieder-Ohmen, Austausch Tore Fahrzeughalle

75.000,00

 

2016

2.1.1.5

FW Ruppertenrod, Austausch Tore Fahrzeughalle

24.000,00

 

2016

2.1.1.6

FW Bernsfeld, Austausch Tore Fahrzeughalle

16.000,00

 

2016

2.1.1.7

Energieeffiziente Beleuchtung Kita Merlau

10.000,00

 

2017

2.1.1.8

Energieeffiziente Beleuchtung Kita Nieder-Ohmen

7.000,00

 

2017

2.1.1.9

Energieeffiziente Beleuchtung Kita Atzenhain

9.000,00

 

2017

2.1.1.10

Energieeffiziente Beleuchtung Kita Groß-Eichen

14.000,00

 

2017

2.1.1.11

Energieeffiziente Beleuchtung Kiga Ruppertenrod

9.000,00

 

2017

2.1.1.12

Energieeffiziente Beleuchtung Verwaltungsgebäude Merlau

24.000,00

 

2017

2.2.1.

Maßnahmenvorschläge Landesprogramm

 

 

2.2.1.1

Fußwegverbindung Lehmkautenweg zur Haltestelle Windhainer Straße

 

65.000,00

2017

2.2.1.2

Sanierung Abschnitt Fuß-/Radweg zwischen Hallenbad und OT Merlau

 

52.000,00

2018

2.2.1.3

Herstellung zweiter Rettungsweg Kita Nieder-Ohmen

 

40.000,00

2016

2.2.1.4

Herstellung zweiter Rettungsweg Kita Merlau

 

35.000,00

2016

2.2.1.5

Herstellung zweiter Rettungsweg Kiga Ruppertenrod (OG)

 

13.000,00

2016

2.2.1.6

Anbau Schlafraum Kita Atzenhain

 

80.000,00

ab 2016

 

Investitionsvolumen incl. MwSt

700.000,00

285.000,00

 

 

Finanzkontingent

664.381,00

243.503,00