Sitzung: 20.06.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Enthaltungen: 4
§ 2 Abs. 1 der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindergärten wird gemäß Vorlage beschlossen. Die Änderungssatzung tritt zum 01. August 2012 in Kraft.