Beschluss: zur Kenntnis genommen

Im Gem. § 112 HGO hat die Gemeinde Mücke für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Er ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein.

Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten.

Der Jahresabschluss hat die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde darzustellen.

 

Nachdem der Gemeindevorstand in den letzten Monaten die Jahresrechnungen für die Jahre 2008 bis 2012 festgestellt hat, werden diese der Gemeindevertretung zur Kenntnis gegeben.

 

Folgende vorläufige Ergebnisse sind dabei für die einzelnen Jahre festgestellt worden:

 

                2008      =             +             1.110.605,87 €

                2009      =             +                304.026,64 €

                2010      =             ./.              228.313,70 €

                2011      =             ./.              935.731,97 €

                2012      =             +                918.228,26 € (zusammengefasst = + 1.168.815,10 €).

 

Weitere Informationen können aus den in den Anlagen beigefügten Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnungen entnommen werden.