Sitzung: 14.10.2015 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die oben unter I. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen und den unter II. aufgeführten genehmigungspflichtigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.
Gem. § 100 HGO benötigen über- u. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie nach Umfang oder Bedeutung erheblich sind, die Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen ist die Gemeindevertretung davon in Kenntnis zu setzen.
Im Rahmen der voranschreitenden Jahresabschlussarbeiten können nunmehr die über- u. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für das Jahr 2008 vorgelegt werden.
I.
Hierbei sind gem. § 100 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 7 der Haushaltssatzung der Gemeinde Mücke für das Jahr 2008 folgende über- u. außerplanmäßige Aufwendungen in den einzelnen Teilhaushalten zur Kenntnis zu nehmen:
Teilhaushalt 1 (Innere Verwaltung):
Sonstige ordentliche Aufwendungen 152,00 €
Teilhaushalt 2 (Kultur, Soziales und Wirtschaft):
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse 13.169,28 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.904,70 €
Teilhaushalt 3 (Ordnungsangelegenheiten u.
Personenstandswesen):
Versorgungsaufwendungen 746,61 €
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse 5.295,18 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 147,96 €
Teilhaushalt 4 (Finanzen und Steuern):
Personalaufwendungen 4.457,84 €
Versorgungsaufwendungen 1.921,25 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 121,08 €
Teilhaushalt 5 (Gemeindekasse):
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse 48,75 €
Zinsen und andere Finanzaufwendungen 493,56 €
Teilhaushalt 6 (Technisches Baumanagement):
Sonstige ordentliche Aufwendungen 3,21 €
Zinsen und andere Finanzaufwendungen 2.088,82 €
Teilhaushalt 7 (Bauverwaltung und
Liegenschaftsmanagement):
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse 26.724,62 €
Teilhaushalt 8 (Bauhof):
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse 1.378,38 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.647,35 €.
II.
Für folgende über- u. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, bedarf es
gem. § 100 HGO der Zustimmung der Gemeindevertretung:
Teilhaushalt 3 (Ordnungsangelegenheiten u.
Personenstandswesen):
Auszahlungen für Investitionen in das sonstige Sachanlagevermögen:
Haushaltsansatz 409.500,00 €
Auszahlungen 438.271,03 €
Überplanmäßige Auszahlungen 28.771,03 €
(Ankauf Drehleiter Stützpunkt Nieder-Ohmen; geplant 395.000 €, Ausz. 425.580,89 €)
Teilhaushalt 5 (Gemeindekasse):
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Haushaltsansatz 14.250,00 €
Aufwendungen 20.574,09 €
Überplanmäßige Aufwendungen 6.324,09 €
(Aufwendungen für Vollstreckungskosten 7.120 €; Kontoführungsgebühren 5.720 €; Prüfungsgebühren 1.520 €; Kosten Softwarepflege 5.220 €)
Teilhaushalt 6 (Technisches Baumanagement):
Steueraufwendungen/Umlageverpflichtungen
Haushaltsansatz 1.159.000,00 €
Aufwendungen 1.183.761,48 €
Überplanmäßige Aufwendungen 24.761,48 €
(Abrechnung Verbandsbeitrag für 2008 in 2012)
Die Deckungsfähigkeit der vorgenannten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. §§ 18 ff. GemHVO ist gewährleistet.