Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Vorrangflächen zur Nutzung der Windenergie

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der erneuten Offenlage des Entwurfs des Teilregionalplans Energie die restriktive Vorgehensweise bei der Bewertung der Vorrangflächen für die Windenergienutzung durch den RP Gießen abzulehnen und weiter auf eine Berücksichtigung der vorgeschlagenen Vorrangfläche Höckersdorf – Ulrichstein (Steinbach) im TRP Energie Mittelhessen hinzuwirken.

 

Für das Vorranggebiet Atzenhain / Nieder-Ohmen / Merlau ist anzustreben, die Mindest-abstandsregelung zur geplanten Wohnbebauung in der Flächenabgrenzung für das Vorranggebiet im jetzigen Stadium zu berücksichtigen.

 

Hinsichtlich der Zielgebiete Ruppertenrod und Sellnrod werden die Bestrebungen zur Ausweisung als Vorranggebiete für die Windkraftnutzung aufgrund der artenschutzrechtlichen Problematik zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiterverfolgt.

 

 

Vorbehaltsgebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

 

Eine Ausweisung des im Entwurf des Teilregionalplanes Energie Mittelhessen dargestellten Vorbehaltsgebiet für Photovoltaik – Freiflächenanlagen im Bereich des Naturschutzgebietes „In der Weidengalle“ wird kritisch gesehen.

 

Der Heranziehung der Fläche der ehemaligen Kreismülldeponie im Ortsteil Nieder-Ohmen als Vorbehaltsfläche wird zugestimmt.

 

 

Energetische Biomassennutzung

 

Der TRP Energie weist erhebliche Flächen für entsprechende Such- und Vorzugsräume nicht nur in der Gemeinde Mücke aus. Aufgrund der beschriebenen, fehlenden Bindungswirkung für die tatsächliche Nutzung der Flächen werden hierzu keine weiteren Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

 

 

 

Weitzel

Bürgermeister

 


Die Regionalversammlung Mittelhessen hat in ihrer Sitzung vom 23.07.2015 die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen bei der Aufstellung des Teilregionalplans (TRP) Energie Mittelhessen beschlossen.

 

Der geänderte Entwurf des Teilregionalplans ist gemäß § 6 (3) des Hessischen Landesplanungsgesetztes (HLPG) in der Zeit vom 07. September 2015 bis zum 06. Oktober 2015 öffentlich ausgelegt.

 

Die entsprechenden Unterlagen zur Auslegung des Entwurfs sind, wie bereits den Fraktionsvorsitzenden der Gemeindevertretung vorab mitgeteilt, auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen einzusehen (www.rp-giessen.hessen.de; Planung; Regionalplanung; Teilregionalplan Energie Mittelhessen). Zudem wurden den Fraktionen als Beratungsgrundlage Daten- CD-Roms des Teilregionalplans Energie Mittelhessen übersandt.

 

Vorrangflächen zur Nutzung der Windenergie

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 27.06.2012 beschlossen, dem Regierungspräsidium Gießen im Zuge der Aufstellung des Teilregionalplans Energie Vorrangflächen als Zielgebiete (ZG) für die Nutzung der Windenergie zu melden. Es handelt sich hierbei um die Zielgebiete ZG 5 (Gemarkung Atzenhain / Nieder-Ohmen / Merlau), ZG 10 (Gemarkung Ruppertenrod), ZG 16 (Gemarkung Ober-Ohmen / Höckersdorf) und ZG 17 (Gemarkung Sellnrod).

 

Windvorrangfläche Atzenhain / Nieder-Ohmen / Merlau (ZG 5):

 

Im vorliegenden Entwurf des TRP Energie ist innerhalb des Gemarkungsbereich der Gemeinde Mücke lediglich ein Flächenvorschlag im Bereich der Ortslagen Atzenhain / Nieder-Ohmen / Merlau entsprechend der gemeindlichen Zielgebietskonzeption ZG 5 seitens der Planungsbehörde inden TRP Energie übernommen worden. Das Vorranggebiet wird unter der Flächenbezeichnung 5412 geführt. Das Gebiet wird im nördlichen Bereich von der Kreisstraße 43 (Atzenhain / Nieder-Ohmen) begrenzt und zieht sich mit seiner südlichen Ausdehnung bis an die Kreisstraße 44 zwischen Atzenhain und Merlau. Das geplante Vorranggebiet weist eine Flächengröße von insgesamt 119 Hektar auf; hiervon entfallen 77 ha auf Waldflächen bzw. 42 ha auf Offenlandfläche.

 

Im nordwestlichen Bereich schließt der vorhandene Windpark Atzenhain an, der sich jedoch aufgrund des derzeit als rechtsverbindlichen angesehenen 1000 Meter – Mindestabstand zur Wohnbebauung, nur am Rande bzw. außerhalb der geplanten Vorrangfläche befindet. Für die vorhandenen Anlagen besteht derzeit Bestandsschutz, ein zukünftiges Repowering aller Anlagen wird jedoch aufgrund regionalplanungsseitiger Restriktionskriterien problematisch.

 

Das Windgutachten, beauftragt durch den städtebaulichen Vertragspartner der Gemeinde Mücke, der hessenEnergie Gesellschaft für rationelle Energienutzung, bescheinigt dem Standort eine ausreichende Windhöffigkeit. Die Fläche liegt außerhalb des Vogelschutzgebietes VSG Vogelsberg. Die geplante Windkraftfläche weist Vorbelastungen durch vorhandene Windkraftanlagen, der Nähe zu den Kreisstraßen K 43 / K 44 und zur Autobahn BAB A5 auf. Eine Beeinträchtigung durch Schlagschatten ist für die Ortslagen Atzenhain und Nieder-Ohmen nur bedingt gegeben. Das entsprechende Konfliktpotential kann im Rahmen der anlagenbezogenen Genehmigungsverfahren gegebenenfalls durch Vorsehung einer Abschaltautomatik zur Einhaltung der geltenden Grenzwerte gelöst werden.

Seitens der hessenEnergie wurden in Vorgriff auf die Ausweisung als Vorranggebiet Genehmigungsverfahren für zwei Windkraftanlagen beim RP Gießen eingereicht. Insgesamt weist die Fläche konzeptionell ein Potential von bis zu sechs Windkraftanlagen auf.

 

Der Mindestabstand des Vorranggebietes von 600 Metern zur geplanten Wohnbebauung ist nicht durchgehend gegeben. Eine Lösung der Problematik sollte nicht den anlagenbezogenen Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) überlassen werden. Als sinnvoll wird vielmehr erachtet, die Mindestabstandsregelung zur geplanten Wohnbebauung in der Flächenabgrenzung für das Vorranggebiet im jetzigen Stadium zu berücksichtigen.

 

Windvorrangfläche Höckersdorf – Ulrichstein (Steinbach)

 

Die beantragte Windvorrangfläche Höckersdorf – Ulrichstein (Steinbach) als interkommunales Planvorhaben mit der Stadt Ulrichstein ist in dem Entwurf zum Teilregionalplan Energie Mittelhessen nicht enthalten. Seitens der Gemeinde Mücke und der Stadt Ulrichstein ist eine insgesamt 127 ha große Windvorrangfläche beantragt worden.

 

Insgesamt weist dieser Standort ein Potential für bis zu acht Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von jeweils ca. 3 Megawatt (MW) auf. Die gutachterlich nachgewiesen Windgeschwindigkeit beträgt zwischen 6,8 bis 7,3 m/s und liegt damit weit oberhalb des Restriktionskriteriums der Landesplanung in Höhe von 5,75 m/s. Der Standort des vorgeschlagenen Gebietes befindet sich in einem Abstand von über 1.000 Metern zur Wohnbebauung und ist vergleichsweise kostengünstig zu erschließen.

 

Seitens der hessenEnergie als projektierender Vertragspartner der Gemeinde Mücke, wurden die Planungen mit dem Ziel vorangetrieben, möglichst zeitnah in ein Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG eintreten zu können. Aufgrund der durch die hessenEnergie erstellten Gutachten sind hinsichtlich der Schallschutz- und Schattenwurfgutachten keine Überschreitungen der geltenden Richtwerte gegeben. Auch eine negative Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist nicht zu erwarten. Im Vollausbau des Standortes kann mit einem Stromertrag in Höhe von 75 Mio. Kilowattstunden pro Jahr gerechnet werden. Dies würde rechnerisch im Mittel den Strombedarf von rund 22.000 Haushalten bzw. 88.200 Personen abdecken. Das Einsparpotential der Anlagen hinsichtlich der Kohlendioxidemissionen beträgt zudem jährlich etwa 44.800 Tonnen.

 

Bedenken gegen die Ausweisung dieses Gebietes wurden von der Oberen Naturschutzbehörde (ONB) thematisiert. Das Gebiet liegt innerhalb des Vogelschutzgebietes 5421-401 Vogelsberg. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Vogel- und Artenschutz wurde seitens des RP Gießen avifaunistische Gutachten beauftragt und ein integriertes Gesamtkonzept zur Ausweisung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie erstellt. Im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeiten wurden in dem vorgeschlagenen Gebiet Höckersdorf – Ulrichstein (Steinbach) kein Brutstandort bzw. Wechselhorst windkraftsensibler Arten wie etwa den Rotmilan oder des Schwarzstorches nachgewiesen. Ungeachtet dieses Sachverhaltes wird jedoch von der Fachbehörde vorgetragen, dass, auch bei einem Nichtvorkommen windkraftsensibler Vogelarten, bislang wenig gestörte Teilbereiche des Vogelschutzgebietes grundsätzlich als möglicher Entwicklungsraum zur potentiellen Habitatverbesserung vorzuhalten sind. Dies ist letztlich auch die allgemeine Restriktionslinie der Regionalplanungsbehörde, große windkrafthöffige Teile des VSG Vogelsberg von der Windkraftnutzung auszuschließen um diese in bereits vorbelasteten Gebieten (z. B. vorhandene Windkraftanlagen, Freileitungen, Verkehrsbelastung) weiter zu konzentrieren.

 

Seitens der hessenEnergie wurden, insbesondere im Hinblick auf  habitatverbessernde Maßnahmen, weitgehende Vorschläge auf gutachterlicher Basis unterbreitet, um die Lebensraumsituation besonders auch auf den Rotmilan zu stabilisieren bzw. zu verbessern. Hierzu zählen beispielsweise die Anlage und Aufwertung ganzjähriger Nahrungshabitate außerhalb der WEA-Anlagenbereiche, Realisierung von Rotor-Unterpflanzungen zur Kollisionsvermeidung und Ablenkungsfütterungen. Auch diese Vorschläge wurden seitens der Planungsbehörde ignoriert und nicht als tragfähige Kompromisslösung im Zuge der behördlichen Abwägung eingestuft.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, diese restriktive Vorgehensweise bei der Bewertung der Vorrangflächen für die Windenergienutzung durch den RP Gießen abzulehnen und weiter auf eine Berücksichtigung der vorgeschlagenen Vorrangfläche Höckersdorf – Ulrichstein (Steinbach) im TRP Energie Mittelhessen hinzuwirken.

 

 

Vorranggebiete Ruppertenrod (Zielgebiet ZG 10)  und Sellnrod (Zielgebiet ZG 17)

 

In den von der Gemeinde Mücke vorgeschlagenen Vorranggebieten Ruppertenrod und Sellnrod wurde seitens der Oberen Naturschutzbehörde ein hohes Konfliktpotential wegen windkraftsensibler Vogelarten festgestellt; teilweise liegen Bruthorste in den Gebieten. Eine Realisierungsmöglichkeit als Windkraftstandort ist somit aus artenschutzrechtlichen Gründen sehr unwahrscheinlich. Auch die hessenEnergie sieht aus den genannten Gründen  in diesen Bereichen keine Möglichkeiten, Windkraftstandorte zu entwickeln. Städtebauliche Verträge wurden für diese Bereiche aufgrund der beschriebenen, geringen Realisierungswahrscheinlichkeit ebenfalls nicht abgeschlossen.

 

 

Vorbehaltsgebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

 

Der jetzige Entwurf des sachlichen Teilregionalplans Energie sieht im Gegensatz zur ursprünglichen Planfassung nur noch ein Vorbehaltsgebiet für Photovoltaikanlagen (außerhalb von Deponien) vor. Dieses liegt in der Gemarkung Merlau und liegt in direktem Anschluss an das Naturschutzgebiet „In der Weidengalle“. Bis auf den östlichen Abschnitt, umschließt das geplante Vorbehaltsgebiet die Naturschutzfläche und weist eine Größe von rund 13,0 Hektar auf. Im Gegensatz zu Windenergieanlagen, die einen gegenseitigen Anlagenabstand zum wirtschaftlichen Betrieb benötigen, werden PV- Freiflächenanlagen aufgrund ihrer Wirtschaftlichkeitserfordernisse in größeren Flächenzusammenhängen errichtet. Zudem besteht faktisch keine Abstandsregelung zum Siedlungsbereich, wodurch diese Anlagen unmittelbar an die besiedelten Ortslagen errichtet werden können. Die durch das RP Gießen geplanten Vorbehaltsflächen weisen ausweislich der Plankarten einen Abstand von weniger als 100 Metern vom Baugebiet „Wallenbach“ bzw. zum Siedlungsbereich des Ortsteiles Merlau auf. Hierdurch ist eine deutlich höhere Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes zu erwarten.

 

Der Teilregionalplan Energie weist darüber hinaus die ehemalige Kreismülldeponie in der Gemarkung Nieder-Ohmen als Vorbehaltsgebiet in einer Größenordnung von von 6,1 Hektar aus. Eine Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes wird an dieser Stelle für unkritisch erachtet.

 

 

Energetische Biomassennutzung

 

Der Entwurf  zum Teilregionalplan Energie Mittelhessen weist im Hinblick auf die energetische Biomassennutzung Suchräume für Biogasanlagen sowie Vorzugsräume für Biomassenanbau und Kurzumtriebsplantagen (KUP) aus. Im Gegensatz zur Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten als verbindliche, raumbedeutsame Ziele der Raumordnung, handelt es sich bei Such- und Vorzugsräumen um regionalplanerische Festlegungen informellen Charakters. In Bezug auf die Biomassennutzung werden auf regionalplanerischen Ebene lediglich mögliche Umweltauswirkungen summarisch geprüft. Die Regionalplanung hat mit der Ausweisung von Such- und Vorzugsräumen für Biogasanlagen bzw. Biomassenanbau / Kurzumtriebsplantagen keinen direkten Einfluss die Art und Intensität dieser Biomassennutzungen.

 

Der TRP Energie weist erhebliche Flächen für entsprechende Such- und Vorzugsräume nicht nur in der Gemeinde Mücke aus. Aufgrund der beschriebenen, fehlenden Bindungswirkung für die tatsächliche Nutzung der Flächen werden seitens der Verwaltung hierzu keine weitergehenden Anregungen und Bedenken vorgeschlagen.