Vorrangflächen zur Nutzung der Windenergie

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der erneuten Offenlage des Entwurfs des Teilregionalplans Energie die restriktive Vorgehensweise bei der Bewertung der Vorrangflächen für die Windenergienutzung durch den RP Gießen abzulehnen und weiter auf eine Berücksichtigung der vorgeschlagenen Vorrangfläche Höckersdorf – Ulrichstein (Steinbach) im TRP Energie Mittelhessen hinzuwirken.

 

Für das Vorranggebiet Atzenhain / Nieder-Ohmen / Merlau ist anzustreben, die Mindest-abstandsregelung zur geplanten Wohnbebauung in der Flächenabgrenzung für das Vorranggebiet im jetzigen Stadium zu berücksichtigen.

 

Hinsichtlich der Zielgebiete Ruppertenrod und Sellnrod werden die Bestrebungen zur Ausweisung als Vorranggebiete für die Windkraftnutzung aufgrund der artenschutzrechtlichen Problematik zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiterverfolgt.

 

 

Vorbehaltsgebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

 

Eine Ausweisung des im Entwurf des Teilregionalplanes Energie Mittelhessen dargestellten Vorbehaltsgebiet für Photovoltaik – Freiflächenanlagen im Bereich des Naturschutzgebietes „In der Weidengalle“ wird kritisch gesehen.

 

Der Heranziehung der Fläche der ehemaligen Kreismülldeponie im Ortsteil Nieder-Ohmen als Vorbehaltsfläche wird zugestimmt.

 

 

Energetische Biomassennutzung

 

Der TRP Energie weist erhebliche Flächen für entsprechende Such- und Vorzugsräume nicht nur in der Gemeinde Mücke aus. Aufgrund der beschriebenen, fehlenden Bindungswirkung für die tatsächliche Nutzung der Flächen werden hierzu keine weiteren Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

 

 

 

Weitzel

Bürgermeister