1. Der Jahresabschluss und der Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2019 werden gem. § 114 HGO beschlossen.
Das ordentliche Ergebnis 2019 schließt mit einem Überschuss in Höhe von
311.984,35 € ab.
Der ausgewiesene Überschuss wird den Rücklagen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren zugeführt.
Das außerordentliche Ergebnis 2019 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 481.986,72 € ab.
Der ausgewiesene Fehlbetrag wird aus der Rücklage aus außerordentlichen Ergebnissen aus Vorjahren ausgeglichen.
2. Dem Gemeindevorstand wird gem. § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.