Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

(1)   Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB für das nachfolgend bezeichnete und im beigefügten Lageplan dargestellte Gebiet im Ortsteil Ober- Ohmen eine Klarstellungssatzung. Mit dieser Klarstellungssatzung wird die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils verbindlich festgelegt.

 

(2)   Der räumliche Geltungsbereich in der Gemarkung Ober-Ohmen umfasst folgende Flurstücke:

Flur: Flur 1, Flurstücke 245, 246/2 und 247

Der Grenzverlauf des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist aus der beigefügten Karte ersichtlich.

 

(3)   Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

Im Auftrag

Gez. Heidlas