Sitzung: 12.09.2023 Bau-, Landwirtschaft-, Umwelt- u. Verkehrsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB für das nachfolgend bezeichnete und im beigefügten Lageplan dargestellte Gebiet im Ortsteil Ober- Ohmen eine Klarstellungssatzung. Mit dieser Klarstellungssatzung wird die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils verbindlich festgelegt.
(2) Der räumliche Geltungsbereich in der Gemarkung Ober-Ohmen umfasst folgende Flurstücke:
Flur: Flur 1, Flurstücke 245, 246/2 und 247
Der Grenzverlauf des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist aus der beigefügten Karte ersichtlich.
(3) Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen.
Im Auftrag
Gez. Heidlas