Sitzung: 01.02.2023 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 9
a) Der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr
2023 wird gem. § 97 HGO in der als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage
beigefügten Fassung beschlossen.
b) Dem im Haushaltsplan 2022 beigefügten Investitionsprogramm für das
Haushaltsjahr 2023 wird gem. § 101 Abs. 3 HGO zugestimmt