Den gemeindlichen Gremien werden die nachfolgend
aufgeführten Beschlüsse empfohlen.
zu 1: Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan gem. § 2 Abs. 1 BauGB:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des nachfolgend
aufgeführten Bebauungsplans:
Der
Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
„Vorm
weißen Acker"
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst
die nachfolgend aufgeführten Flurstücke in der Gemarkung Sellnrod:
Flur 1: 196/5 (tw.), 303/5 (tw.), 305, 306, 307,
308, 309 (tw.), 310/11 (tw.)
Flur 6: 20 (tw.), 34 (tw.), 35, 36, 39, 40
und besitzt eine Größe von rd. 1,8 ha.
Die räumliche Lage und die Grenze des Geltungsbereichs
sind darüber hinaus aus den nachfolgenden Karten ersichtlich (fett umrandeter
Bereich), welche Bestandteile dieses Beschlusses sind.
zu 2: Aufstellungsbeschluss
zur Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke
beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung
der FNP-Änderung im Bereich des Bebauungsplans
„Vorm weißen
Acker".
Die räumliche Lage und die Grenze des
Geltungsbereichs sind aus den nachfolgenden Karten ersichtlich (fett umrandeter
Bereich), welche Bestandteile dieses Beschlusses sind.
zu 3: Entwurfs-
und Offenlegungsbeschluss:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke billigt die vorliegenden Vorentwürfe zum
Bebauungsplan sowie zur Flächennutzungsplanänderung und beschließt auf dieser
Grundlage die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3
Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Im
Auftrag
Gez.
Heidlas
Leiter
FB III Bauen und Liegenschaften