Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29

Den gemeindlichen Gremien werden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse empfohlen.

 

zu 1:      Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gem. § 2 Abs. 1 BauGB:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des nachfolgend aufgeführten Bebauungsplans:

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:

„Vorm weißen Acker"

 

Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke in der Gemarkung Sellnrod:

Flur 1:        196/5 (tw.), 303/5 (tw.), 305, 306, 307, 308, 309 (tw.), 310/11 (tw.)

Flur 6:        20 (tw.), 34 (tw.), 35, 36, 39, 40

und besitzt eine Größe von rd. 1,8 ha.

Die räumliche Lage und die Grenze des Geltungsbereichs sind darüber hinaus aus den nachfolgenden Karten ersichtlich (fett umrandeter Bereich), welche Bestandteile dieses Beschlusses sind.

zu 2:      Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der FNP-Änderung im Bereich des Bebauungsplans

„Vorm weißen Acker".

 

Die räumliche Lage und die Grenze des Geltungsbereichs sind aus den nachfolgenden Karten ersichtlich (fett umrandeter Bereich), welche Bestandteile dieses Beschlusses sind.

 

zu 3:      Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke billigt die vorliegenden Vorentwürfe zum Bebauungsplan sowie zur Flächennutzungsplanänderung und beschließt auf dieser Grundlage die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

 

 

Im Auftrag

Gez. Heidlas

Leiter FB III Bauen und Liegenschaften