(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB für das nachfolgend bezeichnete und im beigefügten Lageplan dargestellte Gebiet im Ortsteil Nieder- Ohmen eine Klarstellungssatzung. Mit dieser Klarstellungssatzung wird die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils verbindlich festgelegt.
(2) Der räumliche Geltungsbereich in der Gemarkung Nieder-Ohmen umfasst folgendes Flurstück:
Flur: Flur 6, Flurstück 8/1 (teilweise)
Der Grenzverlauf des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist aus der beigefügten Karte ersichtlich.
(3) Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen.
Im Auftrag
Gez. Heidlas