Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeindevertretung werden die folgenden Beschlüsse empfohlen:

 

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Pfaffensteg / Bahnhofstraße“, 1. Änderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich. 

 

2.      Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung und Erweiterung des bereits ansässigen Penny-Marktes (von bisher ca. 700 qm auf zukünftig 1.000 qm Verkaufsfläche) und des Rewe-Getränkemarktes (von bisher zulässigen 700 qm (davon aktuell 585 qm genutzt) auf auch weiterhin 700 qm Verkaufsfläche) geschaffen werden.

 

3.      Der Geltungsbereich ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen. Im Rahmen der weiteren Planung können sich jedoch noch Änderungen ergeben.

 

4.      Die Gemeindeverwaltung wird zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB u.a. zur Einholung der umweltrelevanten Stellungnahmen beauftragt.

 

5.      Aufgrund der Vorabstimmungen mit dem Regierungspräsidium Gießen wird ein Abweichungsverfahren von den Zielen der Raumordnung und Landesplanung erforderlich. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Antrag zu erarbeiten und einzureichen.

Im Auftrag

Gez. Heidlas