Sitzung: 20.07.2022 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Gemeindevertretung werden die
folgenden Beschlüsse empfohlen:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke
beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Pfaffensteg / Bahnhofstraße“, 1. Änderung sowie die Änderung des
Flächennutzungsplanes in diesem Bereich.
2. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der
Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Verlagerung und Erweiterung des bereits ansässigen
Penny-Marktes (von bisher ca. 700 qm auf zukünftig 1.000 qm Verkaufsfläche) und
des Rewe-Getränkemarktes (von bisher zulässigen 700 qm (davon aktuell 585 qm
genutzt) auf auch weiterhin 700 qm Verkaufsfläche) geschaffen werden.
3. Der Geltungsbereich ist den nachfolgenden
Übersichtskarten zu entnehmen. Im Rahmen der weiteren Planung können sich
jedoch noch Änderungen ergeben.
4. Die Gemeindeverwaltung wird zur Durchführung der
frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB u.a. zur Einholung der umweltrelevanten Stellungnahmen
beauftragt.
5. Aufgrund der Vorabstimmungen mit dem
Regierungspräsidium Gießen wird ein Abweichungsverfahren von den Zielen der
Raumordnung und Landesplanung erforderlich. Die Gemeindeverwaltung wird
beauftragt einen entsprechenden Antrag zu erarbeiten und einzureichen.
Im Auftrag
Gez. Heidlas