Beschluss: einstimmig beschlossen

Es werden folgende Beschlüsse empfohlen:

 

(1)   Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweisen werden als Abwägungsvorschläge der Gemeinde Mücke beschlossen.

 

(2)   Die Änderung des Flächennutzungsplanes „Reitanlage Atzenhain“ wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 6 BauGB beschlossen und festgestellt. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

 

(3)   Die Änderung des Flächennutzungsplanes „Reitanlage Atzenhain“ ist dem Regierungspräsidium Gießen gemäß § 6 (1) BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

 

(4)   Nach Erteilung der Genehmigung ist diese gemäß § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Im Auftrag

Gez. Heidlas