Beschluss: einstimmig beschlossen

Es werden folgende Beschlüsse empfohlen:

 

(1)   Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweisen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Mücke beschlossen.

 

(2)   Der Bebauungsplan „Reitanlage Atzenhain“ (Stand April 2022) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 5 HGO einschließlich der textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

 

(3)   Die enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 HBO (Hessische Bauordnung) werden ebenfalls als Satzung beschlossen.

 

(4)   Der Bebauungsplan wird nach Genehmigung der Flächennutzungsplan-änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft gesetzt.

 

 

Im Auftrag

Gez. Heidlas