a)        Der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr

            2022 wird gem. § 97 HGO in der als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage

beigefügten Fassung beschlossen.

 

b)        Dem im Haushaltsplan 2022 beigefügten Investitionsprogramm für das

            Haushaltsjahr 2022 wird gem. § 101 Abs. 3 HGO zugestimmt