Sitzung: 23.02.2022 Haupt- und Finanzausschuss
a) Der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr
2022 wird gem. § 97 HGO in der als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage
beigefügten Fassung beschlossen.
b) Dem im Haushaltsplan 2022 beigefügten Investitionsprogramm für das
Haushaltsjahr 2022 wird gem. § 101 Abs. 3 HGO zugestimmt